Das oberste französische Verwaltungsgericht hat das umstrittene Burkini-Verbot einer Gemeinde an der Côte d'Azur gekippt. Die Verunsicherung nach den Terroranschlägen im Land reiche nicht aus, um die Verordnung zu begründen.
Der französische Staatsrat hat das umstrittene Burkini-Verbot einer Gemeinde an der Côte d'Azur ausgesetzt. Das teilte das oberste Verwaltungsgericht am Freitag per Twitter mit. Die Menschenrechtsliga und das Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich hatten Beschwerde gegen die Verordnung des Mittelmeerortes Villeneuve-Loubet bei Nizza eingelegt.
Das Gericht sah keine Belege dafür, dass die Ganzkörper-Schwimmanzüge für Musliminnen die öffentliche Ordnung an den Stränden des Mittelmeerortes Villeneuve-Loubet bei Nizza gefährdet hätten. Das Thema sorgt in Frankreich seit Tagen für politischen Zündstoff, auch innerhalb der Regierung.
Der Anwalt der französischen Menschenrechtsliga sprach von einer Grundsatzentscheidung auch mit Blick auf die etwa 30 weiteren Kommunen im Land, die in den vergangenen Wochen ähnliche Verbote für ihre Strände erlassen hatten. "Diese Verordnungen sind nicht rechtmäßig, sie verletzen die Freiheiten und müssen zurückgezogen werden", argumentierte Patrice Spinosi. Andernfalls könnten sie vor Gericht gekippt werden. Als Burkinis werden Ganzkörper-Schwimmanzüge für Musliminnen bezeichnet, die bis auf Gesicht, Hände und Füße alle Körperpartien bedecken.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Verordnung nicht ausreichend begründet: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20406 (abgerufen am: 09.02.2025 )
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