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Bundeswirtschaftsministerium: Habeck will Temu und Shein schärfer kon­trol­lieren

06.09.2024

Die Apps von Shein und Temu

Shein und Temu sind chinesische Online-Shopping-Plattformen, die vor allem für ihre Modeangebote und günstigen Preise bekannt sind. Foto: picture alliance / TT NYHETSBYRÅN | Jessica Gow

Viele Verbraucher lassen sich von den günstigen Preisen von Temu und Shein locken. Das Bundeswirtschaftsministerium will nun stärker gegen die asiatischen Shopping-Portale vorgehen.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will asiatische Shopping-Portale wie Temu und Shein schärfer kontrollieren und die 150-Euro-Zollfreigrenze abschaffen. Das geht aus einem "Aktionsplan E-Commerce" hervor, den das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erarbeitet hat. Der Plan liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. 

"Wer online einkauft, muss sich auf sichere und unbedenkliche Produkte verlassen können. Giftige Substanzen gehören nicht in Kleidung oder Spielgeräte", sagte Habeck. Deutsche und europäische Unternehmen dürften nicht dadurch benachteiligt werden, "dass andere die geltenden Regeln umgehen."

Shein und Temu erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Das liegt vor allem an den niedrigen Preisen. Die Portale sind jedoch umstritten. Handelsvertreter, Politiker und Verbraucherschützen kritisieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Die Portale weisen die Vorwürfe zurück.

Mehrere Maßnahmen geplant

Der Aktionsplan des BMWK sieht verschiedene Maßnahmen vor, unter anderem eine engere Zusammenarbeit und mehr Befugnisse der nationalen und europäischen Marktüberwachungsbehörden. Die Abschaffung der Zollfreigrenze solle "zügig und bürokratiearm erfolgen". Die asiatischen Online-Plattformen nutzen vor allem Luftfracht. Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern müssen für Pakete mit Warenwert unter 150 Euro bei der Einfuhr keine Gebühren bezahlt werden. Den Anbietern wird vorgeworfen, dass viele Sendungen falsch deklariert seien, um die 150-Euro-Grenze einzuhalten. Branchenexperten beklagen, dass der Zoll mit der Kontrolle völlig überlastet sei.

Habeck fordert von der EU-Kommission, Daten über Verstöße von Anbietern wie Shein und Temu in einem "Data Hub" zu sammeln, um Fehlverhalten aufzudecken und zu sanktionieren. Dabei sollten Testkäufe durch die EU-Kommission durchgeführt werden, um herauszufinden, ob Rechtsverstöße systematisch und über die Zeit unverändert vorkommen. "Sanktionen müssen so hoch angesetzt werden, dass sie Abschreckungswirkung entfalten", heißt es. 

Weiter will das Ministerium die Hersteller verpflichten, Informationen zu Produktsicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz im digitalen Produktpass zu hinterlegen. Die Behörden stellten bei Drittstaaten-Produkten, die in die EU verschickt werden, zunehmend Mängel und Verstöße gegen Vorgaben fest, erklärte das BMWK. Dies gelte insbesondere für Online-Händler wie Temu und Shein. 

Shein: "Unser Geschäftsmodell basiert nicht auf Zollvorteilen"

Eine Sprecherin von Shein sagte zu dem Aktionsplan: "Wir sind fest entschlossen, die deutschen und europäischen Gesetze einzuhalten und unterstützen alle Bemühungen, die faire Wettbewerbsbedingungen schaffen, die den Verbrauchern zugutekommen." Shein-Chef Donald Tang hatte jüngst dem Handelsblatt gesagt: "Unser Geschäftsmodell basiert nicht auf Zollvorteilen." Das Unternehmen arbeite daran, den Zollbehörden die nötigen Informationen bereitzustellen, bevor die Pakete am Flughafen ankommen.

Bei Temu hieß es, man habe sich als "Neuanbieter in Europa" das Feedback von Kunden, Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzgruppen genau angehört. Man haben die Dienstleistungen an die lokalen Gepflogenheiten angepasst und verpflichte sich "uneingeschränkt zur Einhaltung der Gesetze" vor Ort, so ein Sprecher.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stephan Tromp, bewertet den Aktionsplan positiv. Es seit "gut und richtig", dass die Kritik am unfairen Wettbewerb aufgegriffen worden sei. Der HDE hatte gefordert, die Zollfreigrenze abzuschaffen. Abgestimmte Kontrollaktionen seien ein erster Schritt, "der Paketflut Herr zu werden". Der Verband sieht aber noch Klärungsbedarf. So sei es zu vermeiden, neue Bürokratie zu schaffen, die auch in der EU ansässige Händler und Plattformen belaste.

Die Chefin der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, sagte: "Es ist richtig, die großen Online-Marktplätze stärker in die Pflicht zu nehmen." Verbraucher sollten besser vor Produkten geschützt werden, die etwa die EU-Regeln zu Produktsicherheit nicht einhalten. Temu und Shein müssten stärker in die Verantwortung genommen werden. "Händler sollten auch dort nichts verkaufen dürfen, was nicht den Vorgaben entspricht." Die EU sei gefordert, hier tätig zu werden.

Umfrage: 43 Prozent der Verbraucher kaufen bei Temu und Shein

Handelsforscher Carsten Kortum hält eine Abschaffung der Zollfreigrenze für richtig. Das Geschäftsmodell von Temu und Shein basiere auf Kostenvorteilen durch verkürzte Lieferketten, fehlende Produkttests nach europäischem Standard und Vermeidung von Einfuhrzöllen, sagte der Professor der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn. "Durch die notwendigen Preiserhöhungen, zu denen Temu und Shein gezwungen wären, würden eine Vielzahl von Artikeln für Kunden nicht mehr attraktiv sein." 

Nicht wirkungsvoll seien Testkäufe, denn so würden nach wie vor große Mengen an Produkten ungeprüft nach Deutschland kommen. Sanktionen hätten wiederum nur eine Wirkung, wenn auch die Plattformen für Fehlverhalten haften und nicht nur der Verkäufer in China, so Kortum. 

Dem Kölner Handelsforschungsinstituts IFH zufolge kaufen 43 Prozent der Verbraucher in Deutschland bei Marktplätzen wie Temu und Shein. Laut dem Branchenverband BEVH entfallen fünf Prozent der Bestellungen im deutschen Onlinehandel auf die beiden Anbieter. Diese hätten ihren Markteinteil binnen eines Jahres mehr als verdoppelt. Temu liegt bei der Zahl der Bestellungen demnach auf dem vierten Platz hinter Amazon, Ebay und Otto.

dpa/xp/LTO-Redaktion

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Bundeswirtschaftsministerium: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55357 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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