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Bundesweite Amnestie bis Sommer 2018: Ille­gale Waffen können straf­frei abge­geben werden

10.07.2017

Eine Pistole

© Štěpán Kápl - stock.adobe.com

Waffen sollen nicht in die falschen Hände geraten - deswegen haben illegale Waffenbesitzer nun ein Jahr Zeit, diese bei den Polizeirevieren straffrei abzugeben. Ein Anreiz für Bürger, die etwa durch eine Erbschaft ungewollt in Besitz kamen.

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Besitzer illegaler Waffen können solche seit vergangenem Donnerstag straffrei abgeben. Die Regelung ist Teil des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes. Nun können auch verbotene Geschosse, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz enthalten, abgegeben werden. Die neue Amnestie gilt bundesweit für ein Jahr und läuft am 6. Juli 2018 aus. Zuständig für die Rückgabe sind die Polizeibehörden.

Mit dieser Regelung solle die Zahl illegaler Waffen reduziert werden, teilte das Brandenburgische Innenministerium am Sonntag mit. Die Amnestie richtet sich an Bürger, die etwa durch eine Erbschaft ungewollt zu illegalen Waffenbesitzern wurden. "Ich hoffe, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger so vernünftig sind, diese Möglichkeit zu nutzen", sagte der neue NRW-Innenminister Herbert Reul auf Anfrage.

200.000 gesammelte Schusswaffen bei Amnestie 2009

Bereits 2009 hatte es eine solche Amnestie gegeben. Damals waren bundesweit rund 200.000 Schusswaffen abgegeben worden. In Brandenburg brachten die Bürger damals 212 scharfe Schusswaffen, 251 Schreckschuss- und mehrere Luftdruckwaffen sowie mehr als 20.500 Schuss Munition auf die Polizeireviere. Darunter waren etwa 29 illegale Waffen. Alle wurden im Anschluss vernichtet. "Das zeigt, dass die Regelung ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit ist", betonte Reul. "Sie hilft dabei zu verhindern, dass Waffen in die falschen Hände geraten."

Die Gesetzesänderung sieht außerdem strengere Aufbewahrungsvorschriften für Neubesitzer vor. Scharfe Waffen und Munition müssen künftig noch besser gesichert aufbewahrt werden. Das soll es Kriminellen erschweren, Waffentresore aufzubrechen oder sie fortzuschaffen. Wer seine Waffe bislang gesetzeskonform verwahrte, für den ändert sich indes nichts: Für Altbesitzer gilt Bestandsschutz. 

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Bundesweite Amnestie bis Sommer 2018: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23408 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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