Mündliche Verhandlungen vor dem BVerwG: Viele Fragen zum Bau des Feh­marn­belt­tun­nels

06.10.2020

Umweltbedenken, Brandschutzmängel und Grundstücksangelegenheiten: Der geplante Fehmarnbelttunnel hält das Bundesverwaltungsgericht auch am Dienstag auf Trab. Urteile werden für November erwartet.

Die Stadt Fehmarn erwartet von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum umstrittenen Fehmarnbelttunnel die Klärung offener Fragen. "Es geht nicht darum, dieses Projekt zu stoppen, sondern darum, es erst zu beginnen, wenn alles geklärt ist", sagte Fehmarns Bürgermeister Jörg Weber (SPD) am Dienstag in Leipzig. Dort wurde die Klage der Kommune gegen den Planfeststellungsbeschluss für das deutsch-dänische Milliardenprojekt mündlich verhandelt.

Die Hauptsorge Fehmarns gilt dem Brandschutz in dem Ostseetunnel. Sie sieht ihre Freiwillige Feuerwehr mit dieser Aufgabe überfordert. Eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein sorgte Mitte September in diesem Punkt bereits für mehr Klarheit: Fehmarn ist zuständig, muss allerdings vom Land von den Kosten entlastet werden. Dazu muss bis nächsten Herbst eine gesetzliche Regelung her.

Weber geht davon aus, dass für den Brand- und Katastrophenschutz im Tunnel eine Wache mit rund 40 Berufsfeuerwehrleuten eingerichtet wird. Das Land Schleswig-Holstein gab in der Verhandlung eine sogenannte Protokollerklärung ab, dass mit dem Bau der  Fehmarnbeltquerung erst begonnen wird, wenn ein gemeinsam erarbeitetes Rettungs- und Notfallkonzept vorliegt. Auch für einen Arbeitshafen, der für den Tunnelbau vorübergehend errichtet werden soll, werde mit Fehmarn ein Notfallkonzept abgestimmt.

Trotz dieser Zusagen beantragte die Stadt Fehmarn, die Planungen aufzuheben oder für rechtswidrig zu erklären. Das Land und die Projektgesellschaft Femern A/S beantragten dagegen, die Klage abzuweisen. Das Gericht will seine Entscheidung am 3. November verkünden. Dann sollen auch die Urteile zu den Klagen zweier Umweltverbände und mehrerer Fährunternehmen gegen den Fehmarnbelttunnel verkündet werde. Darüber hatte das Gericht in den vergangenen beiden Wochen ausführlich verhandelt.

Ein Milliardenprojekt steht auf dem Spiel

Der rund 18 Kilometer lange Eisenbahn- und Straßentunnel soll Fehmarn und Lolland verbinden. Gebaut und betrieben würde der Tunnel von Dänemark. Die Projektgesellschaft Femern A/S hatte die Kosten für den Bau auf 7,1 Milliarden Euro beziffert - gerechnet auf dem Preisniveau von 2016. In Dänemark darf schon seit 2015 an dem Projekt gebaut werden.

Die Leipziger Richter verhandelten am Dienstag noch eine weitere Klage eines Landwirts gegen die Baupläne. Grundstücke des Bauern in einer Größe von rund 35 Hektar werden für den Bau entweder dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch genommen. Der Landwirt forderte Regelungen, die über den Planfeststellungsbeschluss hinausgehen - etwa zu Fristen, ab wann er seine Flächen hergeben muss oder zur Qualität, in der ihm die Böden später zurückgegeben werden müssen. Einige Zusagen bekam er direkt in der Verhandlung.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mündliche Verhandlungen vor dem BVerwG: Viele Fragen zum Bau des Fehmarnbelttunnels . In: Legal Tribune Online, 06.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43025/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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