Die geplatzte Verfassungsrichterwahl kurz vor der parlamentarischen Sommerpause war vor allem Jens Spahn angelastet worden: Hat er seine Fraktion nicht im Griff? Am Dienstag signalisiert der Unionsvorsitzende, der zweite Anlauf werde glücken.
Unions-Fraktionschef Jens Spahn geht davon aus, dass es bei der Nachbesetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im zweiten Anlauf keine Probleme geben wird – anders als im gescheiterten ersten Anlauf. Die neue SPD-Kandidatin Sigrid Emmenegger sei ein "hervorragender Vorschlag" und habe in der Fraktionsführung der CDU/CSU bereits "viel Unterstützung" erhalten, sagte der CDU-Politiker vor einer Sitzung der Bundestagsfraktion in Berlin.
"Ich gehe davon aus, das wird auch gleich in der Fraktionssitzung so sein. Und insofern steht für die Richterwahl am übernächsten Donnerstag unsere Unterstützung als Fraktion für alle drei Kandidatinnen und Kandidaten."
Im Juli war die Richterwahl nach massivem Widerstand aus der Unions-Fraktion gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden. Etliche CDU-Abgeordnete wollten die Potsdamer Staatsrechtlerin nicht wählen, unter anderem wegen ihrer Positionen zum Schwangerschaftsabbruch. Im August zog Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück, nachdem ihre Wahl aussichtslos geworden war.
Für sie nominierte die SPD jüngst stattdessen Emmenegger, die derzeit Richterin am Bundesverwaltungsgericht ist. Sie war vor Jahren bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Andreas Voßkuhle am BVerfG, der auch ihr Doktorvater war.
Der Wahlausschuss will die insgesamt drei Kandidatinnen und Kandidaten – neben Emmenegger betrifft dies Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner – nun am kommenden Montag offiziell nominieren. So weit war der Prozess auch schon bei Brosius-Gersdorf fortgeschritten.
Am Donnerstag, 25. September 2025, soll dann im Plenum des Bundestags die Wahl stattfinden. Es ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Union und SPD benötigen daher auch Stimmen aus der Opposition. Bisher ist unklar, wie Grüne und Linke sich bei der Wahl verhalten werden, wie Dr. Christian Rath für LTO bereits aufzeigte.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Verfassungsrichterwahl für den 25. September geplant: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58154 (abgerufen am: 09.11.2025 )
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