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Bundesverfassungsgericht: AfD-Klage gegen Corona-Regel im Bun­destag ver­worfen

22.07.2026

Hinweisschilder zu Zutrittsbedingungen, darunter 2G+ und FFP2-Maskenpflicht, vor einem modernen Gebäude.

Erinnern Sie sich noch, was 2G bedeutete? Nur so kamen Abgeordnete 2022 in den Plenarsaal des Bundestags / picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Vor vier Jahren klagten Abgeordnete der AfD gegen die geltenden Corona-Regeln im Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht betont nun: Die Einschränkung war gerechtfertigt.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Klage der AfD gegen im Januar 2022 erlassene Corona-Regeln im Bundestag verworfen. Die sogenannte 2G-plus-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen habe zwar die Teilhaberechte aus dem Grundgesetz berührt, so das Gericht, Beschl. v. 9.06.2026, Az. 2 BvE 1/22. Zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages während der Pandemie seien die Regelungen aber gerechtfertigt gewesen. Der Beschluss wurde am Mittwoch veröffentlicht. Was von der Klage noch zulässig war, sei jedoch unbegründet, heißt es in der Entscheidung. 

Die 2G-plus-Regel sah vor, dass nur Abgeordnete, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen und zusätzlich negativ getestet oder geboostert waren, die untere Ebene des Plenarsaals und die Sitzungssäle der Ausschüsse betreten durften. Nicht geimpfte Abgeordnete konnten an Plenarsitzungen bei Nachweis eines negativen Tests nur auf gekennzeichneten Plätzen auf der Tribüne teilnehmen.

Die AfD-Bundestagsfraktion sowie drei AfD-Abgeordnete reichten in Karlsruhe eine Organklage ein. Damit verbundene Eilanträge wies das Gericht bereits im Januar und März 2022 zurück. Auch in der Hauptsache hatte die Klage nun keinen Erfolg. Sie sei ohnehin nur im Hinblick auf einen der drei Abgeordneten zulässig, so das Gericht. Denn nur er habe vorgetragen, weder geimpft noch genesen und damit von der 2G-plus-Regel selbst betroffen gewesen zu sein.

Doch auch die Rechte dieses Abgeordneten habe die Corona-Regelung nicht verletzt, entschied der Zweite Senat. Die Beschränkung, nur auf der Tribüne an der Plenarsitzung teilnehmen zu können, sei verhältnismäßig und gerechtfertigt gewesen. Gleiches habe für die 2G-plus-Regel bei Ausschusssitzungen gegolten sowie bei einer Gedenkstunde am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2022.

dpa/kus/LTO-Redaktion

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Bundesverfassungsgericht: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60487 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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