BVAU beruft Beirat: BSG-Richter Schlegel berät Arbeitsrechtler in Unternehmen

03.02.2014

Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen hat zum Beginn des Jahres neben dem Vorsitzenden Richter am BSG Rainer Schlegel und dem Münchener Arbeitsrechtsprofessor Martin Franzen auch LTO-Autor Arnd Diringer in den Beirat berufen.

"Über den Zuspruch, den wir als BVAU auch dadurch erfahren, dass namhafte Persönlichkeiten der Berufung in unseren Beirat folgen, freuen wir uns sehr", kommentiert der Präsident des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) Alexander Zumkeller die Konstitution des Beirats.

Prof. Dr. Rainer Schlegel ist ehemaliger Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seit dem 1. Januar Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht (BSG). Mitglieder des neu eingerichteten Gremiums sind auch Prof. Dr. Martin Franzen,  Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der LMU München, sowie Prof. Dr. Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg.

Die Mitglieder werden beim BVAU für die Dauer von drei Jahren durch das Präsidium berufen. Der Beirat, der aus bis zu zehn Personen bestehen könne, hat nach Angaben des Verbands die Aufgabe, die Organe des Verbandes, insbesondere das geschäftsführende Präsidium und das Präsidium in allen Angelegenheiten des Verbandes zu beraten und bei der Verwirklichung des Satzungszweckes sowie bei allen sonstigen Aktivitäten des BVAU zu unterstützen.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVAU beruft Beirat: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10861 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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