1008. Sitzung des Bundesrates: Ums­trit­tenes Wie­der­auf­nahme-Gesetz pas­siert Län­der­kammer

17.09.2021

In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl 2021 hat der Bundesrat noch einige rechtspolitisch relevante Gesetze beschlossen. Es ging um Wiederaufnahme nach Freispruch, Kommunikation mit Gerichten und Transparenz für Abgeordnete.

Bei schwersten Straftaten können künftig Strafprozesse neu aufgerollt werden, auch wenn sie seinerzeit mit einem rechtskräftigen Freispruch abgeschlossen wurden. Das "Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ billigte der Bundesrat am Freitag. Voraussetzung dafür sind demnach erstens nachträglich verfügbare Beweismittel, aus denen sich zweitens die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des oder der Freigesprochenen ergibt. Das ist bisher nicht möglich gewesen und führte laut Gesetzesbegründung insbesondere bei schwersten Straftaten wie Mord und Völkermord zu unbefriedigenden Ergebnissen.

Die umstrittene Änderung in der Strafprozessordnung (StPO) hatte die Koalition aus Union und SPD gegen den Protest von Verfassungsrechtler:innen, Strafrechtler:innen, Anwaltsverbänden und sogar gegen den Widerstand aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz noch in letzter Minute vor der Sommerpause durch den Bundestag "gepeitscht".

Gefahr des "Dammbruchs"?

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) bezeichnete das Gesetz am Freitag als verfassungswidrig. Es sei die Gefahr eines "Dammbruchs" gegeben: "Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Regelung zunächst auf einen kleinen Kreis von Delikten angewandt wird, es dann aber unter öffentlicher Empörung doch zu einer späteren Ausweitung kommt. Gerade bei Sexualdelikten scheint das nicht fernliegend." Mertin zufolge sei es bedauerlich, "dass heute im Bundesrat keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande gekommen ist".

Bedenken äußerte der Bundesrat dagegen im Hinblick auf die ebenfalls im Gesetz vorgesehene Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährung. Bisher verjähren zivilrechtliche Ansprüche gegen die Täter nach 30 Jahren. Mit der Aufhebung ist es nun möglich, dass die Erben der Täter unbegrenzt mit den Ansprüchen der Opfer konfrontiert werden. Im Wege einer Entschließung bat der Bundesrat die Bundesregierung, diese Regelung nochmal zu überprüfen. Experten, wie der Strafrechtler Prof. Michael Kubiciel, rechnen aber damit, dass die kommende Bundesregierung diesbezüglich erst einmal abwarten werde, ob sich das Bundesverfassungsgericht mit der strafprozessualen Wiederaufnahme-Regelung befasst.  

Schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete

Weiter stimmte der Bundesrat am Freitag verschärften Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete zu. Damit hatte das Parlament die Konsequenzen aus der sogenannten Maskenaffäre gezogen. Der bereits im Juni vom Bundestag beschlossene gemeinsame Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken sieht höhere Strafen bei Bestechung vor, er verbietet die Annahme von Geldern und weitet die Pflichten zur Offenlegung von Nebeneinkünften aus.

So sieht das Gesetz vor, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte ab 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidenten melden müssen. Bisher gab es eine Jahresgrenze von 10.000 Euro. Verboten wird außerdem eine von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag. Abgeordnete dürfen auch keine Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit mehr annehmen. Erlaubt bleiben Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeit zum Beispiel in Vereinen.

Elektronische Kommunikation mit Gerichten

Schließlich entschied der Bundesrat auch, dass die elektronische Kommunikation mit Gerichtsbehörden einfacher werden soll. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Organisationen können künftig über ein spezielles elektronisches Postfach (kurz: eBO) Dokumente mit Gerichten austauschen.

Darüber hinaus sollen die Gebühren für Gerichtsvollzieher um zehn Prozent steigen. Die Höhe dieser Gebühren ist in einem eigenen Gesetz festgeschrieben. So wird die persönliche Zustellung bestimmter Dokumente zum Beispiel künftig mit zehn Euro veranschlagt.

pdi/hs/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

1008. Sitzung des Bundesrates: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46046 (abgerufen am: 16.10.2024 )

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