Radiovolontär verstößt gegen Wahlgesetz: Wahlprognose vorzeitig über Twitter veröffentlicht

23.09.2013

Ein junger Journalist hat über seinen Twitter-Account vorzeitig die Nachwahl-Umfragezahlen des Meinungsforschungsinstituts Forsa veröffentlicht. Mit der Bekanntgabe der Umfragedaten noch vor Schließung der Wahllokale verstieß der Radiovolontär gegen das Wahlgesetz. Ihm droht nun ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Wie Zeit Online berichtet, erschien am Wahltag bereits um 16:29 Uhr im Twitter-Account des Jungjournalisten Moritz S. der Tweet: "Habe von einem Umfrageinstituts-Mitarbeiter erste Zahlen bekommen: #CDU 41 #SPD 26 #FDP 4,8 #GRÜNE 10 #LINKE 9 #btw 13". Die Zahlen hätten Umfrageinstitute durch Befragungen von Wählern direkt nach deren Stimmabgabe ermittelt und offenbar an Journalisten weitergegeben.*

Die Verbreitung dieser Umfragedaten ist jedoch gemäß § 32 Bundeswahlgesetz (BWahlG) erst nach dem Ablauf der Wahlzeit, also nach der Schließung der Wahlbüros um 18:00 Uhr, gestattet. Dem jungen Journalisten droht nun nach § 49a Abs. 1 und Abs. 2 BWahlG eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Zeit Online berichtet, der Nachwuchsjournalist habe behauptet, er sei für den Tweet nicht verantwortlich. Sein Twitter-Account sei gehackt worden. Der fragliche Tweet wurde jedenfalls zwischenzeitlich gelöscht.

mbr/LTO-Redaktion

*Anm. d. Red.: Am 26.09.2013 wurde hier eine Änderung vorgenommen. Zeit Online hatte zunächst berichtet, die vorab bekannt gewordenen Daten hätten vom Meinungsforschungsinstitut forsa gestammt. Dies ist, wie Zeit Online zwischenzeitlich klar gestellt hat, nicht zutreffend.

Zitiervorschlag

Radiovolontär verstößt gegen Wahlgesetz: Wahlprognose vorzeitig über Twitter veröffentlicht . In: Legal Tribune Online, 23.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9625/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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