Bundestagsdebatte: Parlament will die PID regeln

14.04.2011

Es ist eine Bundestagsdebatte frei von Fraktionszwang und mit gegenseitigem Respekt vor den Positionen Andersdenkender: Die Parlamentarier ringen um eine gesetzliche Regelung der umstrittenen Gentests an künstlich erzeugten Embryos.

Die einen fürchten einen Dammbruch bis hin zur gentechnischen Entwicklung von "Designer-Babys" oder "Menschen nach Maß". Die anderen sehen dagegen in der begrenzten Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) einen Weg, Paaren mit schweren erblichen Vorbelastungen die freie Entscheidung für ein Kind zu erleichtern. Drei Stunden lang debattierten die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag sachlich und mit gegenseitigem Respekt über eine gesetzliche Regelung der umstrittenen Gentests bei künstlichen erzeugten Embryonen noch vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib.

Als der Bundestag vor 20 Jahren das strenge Embryonenschutzgesetz beschloss, gab es die PID in Deutschland noch nicht. Und auch nach den ersten Berichten aus dem Ausland über medizinischeForschungserfolge mit der PID gingen Politiker aller Fraktionen lange davon aus, dass diese Gentests an Embryonen hierzulande durch das bestehende Gesetz verboten seien. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juni 2010, dass die PID zur Entdeckung schwerer Chromosomendefekte oder Erbkrankheiten keinen strafbaren Verstoß gegen geltendes Recht darstellt.

"Die Büchse der Pandora" sei mit dem Urteil geöffnet worden,
beklagten die Gegner wie die Befürworter einer behutsamen Anwendung
gleichermaßen in der Debatte. Trotz der gegenteiligen Positionen in der Sache eint alle das Ziel, die Rechtslücke zu schließen. "Denn nach der Gesetzgebung ist derzeit alles erlaubt", mahnte die SPD-Abgeordnete Carola Reimann zu einer schnellen Einigung. Sie will mit den Initiatoren ihres Gesetzentwurfes eine Anwendung unter strengsten Auflagen akzeptieren, etwa um schwere Erbkrankheiten oder Fehl- und Totgeburten auszuschließen.

Der Kampf zwischen dem Menschen nach Maß und der freien Entscheidung

Doch sei der Damm erst einmal gebrochen, würden sich schnell die Grenzen verschieben, die Rufe der Forschung und des Marktes nach embryonalen Stammzellen wachsen - wie Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, hielten die Befürworter eines generellen PID-Verbotes dagegen. "Lassen Sie uns gemeinsam verhindern, dass Menschen zu Richtern werden über lebenswertes und unlebenswertes Leben", so der CDU-Fraktionsvize Günter Krings. Auch die frühere SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mahnte, dass bei der PID immer die Selektion am Anfang stehe. "Dem nicht gesunden Embryo wird das Recht auf Leben genommen."

Es geht in Deutschland derzeit um etwa 100 bis 200 Fälle pro Jahr. Betroffen sind in der Regel Paare, die sich ihren Kinderwunsch nur mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung erfüllen können. Aber da ist die Sorge um mögliche Erbkrankheiten, häufig auch schon die Erfahrung mit einem ersten behinderten Kind oder einer Tot- oder Fehlgeburt. Bei PID werden die im Reagenzglanz erzeugten Embryonen auf Schäden untersucht und aussortiert. Sie werden nicht der Mutter eingepflanzt und sterben ab - wie auch die vielen anderen
überzähligen Embryonen, die bei jeder künstlichen Befruchtung auch
ohne PID anfallen.

"Keine mittlere, sondern eine vermittelnde Position" wollen die Befürworter des dritten Gesetzentwurfes um die Abgeordneten René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) einnehmen. Sie wollen PID ausschließlich dort einsetzen, wo die Lebensfähigkeit des Kindes in Frage steht, also nicht bei Erberkrankungen oder befürchteten schweren Behinderungen. Röspel: "Wir stellen nicht die Frage: Darf ein Leben gelebt werden - sondern kann ein Leben gelebt werden."

Respektvolle Debatte mit ein wenig Routine

Die erste Lesung der drei Gesetzentwürfe war ein sachliches Werben für die jeweilige Position, ohne Unterstellungen und mit viel Respekt. Wie immer, wenn es im Parlament um ethische Fragen und Gewissensentscheidungen geht, gibt es keinen politischen Fraktionszwang. Die Lager von Gegnern wie Befürwortern erstrecken sich quer über alle Parteigrenzen hinweg. Und der Beifall nach einer Rede wurde nicht nur den eigenen Fraktionskollegen gezollt.

Inzwischen hat sich im Parlament bei solch ethischen Auseinandersetzungen fast so etwas wie Routine eingestellt und niemand käme wohl auf die Idee, hier nach Fraktionsgrenzen zu rufen. Das galt in den vergangenen Jahren für die beiden großen Debatten um die Stammzellenforschung, bei dem langen Ringen um Patientenverfügungen und ebenso bei der kontroversen Frage der
Spätabtreibungen.

Doch mit der Routine scheint inzwischen auch ein wenig die Emotionalität im parlamentarischen Ringen um den richtigen Weg verloren gegangen zu sein. Beim Streit um die Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 218 Anfang der 90er Jahre hatte sich der Bundestag für die erste Lesung einen ganzen Tag Zeit genommen. Und mancher merkte bei der PID-Debatte am Donnerstag auch kritisch an, dass die Stuhlreihen im Plenum während der dreistündigen Aussprache über weite Strecken allenfalls nur halb besetzt waren.

dpa

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Zitiervorschlag

Bundestagsdebatte: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3035 (abgerufen am: 11.12.2024 )

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