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Wahl der Bundestagsvizepräsidenten: Ex-AfD-MdB will Geschäfts­ord­nung ändern

29.07.2019

Plenarsaal des Deutschen Bundestags

Bild: Tobias Nordhausen, flickr, CC BY 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Bisher versuchte die AfD immer wieder vergeblich, einen der ihren zum Vizepräsidenten des Bundestages wählen zu lassen. Ein ehemaliges Fraktionsmitglied will die Sache abkürzen und unter anderem die Wahlvorschläge begrenzen.

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Mit einer Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) will der fraktionslose Abgeordnete Uwe Kamann das Spektakel um die Wahl eines Vizepräsidenten aus den Reihen der AfD beenden. Kamann, der bis zum vergangenen Dezember selbst zur AfD gehörte, hat dafür einen Antragsentwurf erarbeitet. Dieser sieht vor, dass eine Fraktion frühestens drei Monate nach dem letzten erfolglosen Wahlgang einen weiteren Wahlgang beantragen darf. Außerdem heißt es in seinem Entwurf: "Nach drei erfolglosen Wahlvorschlägen erlischt das Antragsrecht der jeweiligen Fraktion für die laufende Legislaturperiode." Da die GOBT nicht rückwirkend geändert werden kann, hätte die AfD also, wenn Kamanns Vorschlag umgesetzt würde, ab jetzt noch drei Versuche.

Seit Oktober 2017 haben sich drei AfD-Kandidaten um den Posten beworben: Albrecht Glaser, Mariana Harder-Kühnel und Gerold Otten. Sie alle fielen jeweils dreimal bei den Abstimmungen durch. Die Abgeordneten der anderen Fraktionen begründeten ihr "Nein" teilweise mit früheren Äußerungen der Kandidaten, teilweise mit ihrer allgemeinen Ablehnung der Partei. Im Mai versuchte die AfD-Fraktion drei Kandidaten gleichzeitig zur Wahl zu stellen. Das scheiterte jedoch an der Rechtsabteilung des Bundestages, die dieses Vorgehen für unzulässig erklärte. In der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause will die AfD nun ihren vierten Kandidaten präsentieren, den 73-jährigen Paul Viktor Podolay aus Bayern.

Kamann: Schaden vom Parlament abwenden

"Wenn wir als Bundestagsabgeordnete das Ansehen des Parlaments wirklich ernst nehmen, müssen wir gemeinsam Schaden von ihm abwenden", sagte Kamann der Deutschen Presse-Agentur. "Entweder wir wählen jetzt einen weiteren Vizepräsidenten des Bundestages oder wir beenden diese Farce." Kamann muss als Fraktionsloser allerdings erst einmal bei Abgeordneten aus anderen Fraktionen um Unterstützung werben, damit der Bundestag im Herbst überhaupt über seinen Antrag abstimmt. Aus vier Fraktionen habe er bereits positive Resonanz erhalten, sagte Kamann. Er war im Dezember 2018 aus der AfD ausgetreten. Der IT-Unternehmer begründete seine Entscheidung damals mit unterschiedlichen Auffassungen über die politische und fachpolitische Ausrichtung. Später erklärte er, die Partei sei zuletzt "immer weiter ins extrem rechte Spektrum abgedriftet".

Das Grundgesetz (GG) hält in Art. 40 fest: "Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung." In der GOBT heißt es: "Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten." Für den Fall, dass sich dauerhaft nicht genügend Abgeordnete finden, die in geheimer Wahl ihre Stimme für Kandidaten einer bestimmten Fraktion abgeben, gibt es bislang keine Regelung.

Immer neue Wahlgänge stören den Betrieb

Mehr als sechs Stunden hat das Bundestagsplenum seit Oktober 2017 mit Plenardebatten, Wahlgängen und Unterbrechungen rund um den Vizeposten zugebracht. Die Diskussionen dazu im Ältestenrat sind da noch nicht einmal eingerechnet. Zum Vergleich: Für den jüngsten Gesetzentwurf zur Abschiebung hat das Bundestagsplenum insgesamt nur rund zweieinhalb Stunden aufgewendet.

Dass die immer wieder neuen Wahlgänge den parlamentarischen Betrieb stören, findet auch der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann. Im Mai sagte er im Plenum an die Adresse der AfD: "Was sie vernichten wollen, ist das Ansehen dieses Parlaments."

Kamann betont, es gehe ihm nicht darum, einen AfD-Abgeordneten auf dem Posten zu verhindern. Er wolle nur, dass das unwürdige Schauspiel endlich ein Ende finde. Die drei bisherigen AfD-Kandidaten habe er zwar nicht gewählt. Sollten AfD-Abgeordnete wie Jochen Haug oder Uwe Schulz antreten, würde er diesen jedoch durchaus seine Stimme geben. Das Parlament dürfe auf jeden Fall nicht länger "missbraucht werden, um den Opfermythos einer Fraktion zu bedienen", sagt Kamann.

"Altparteien blockieren weiter!", hatte die AfD auf ihrer Internetseite getitelt, nachdem der Bundestag Otten abgelehnt hatte. Otten selbst sagte, es werde unter Missachtung der Geschäftsordnung versucht, die AfD-Abgeordneten auszugrenzen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Wahl der Bundestagsvizepräsidenten: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36727 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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