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Abschaffung der Störerhaftung: Das freie WLAN kann wohl kommen

27.06.2017

WLAN im Café

© zinaidasopina112 - stock.adobe.com

Die große Koalition ist sich offenbar einig geworden: In letzter Minute soll das WLAN-Gesetz nun doch noch verabschiedet werden. Die Abschaffung der Störerhaftung begrüßt aber lange nicht jeder.

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Die große Koalition hat sich nach zwischenzeitlichen Unstimmigkeiten doch noch auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung geeinigt. Dies berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf "informierte Kreise". Sie soll nun in der letzten Bundestagssitzung der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden.

Nach einem Gespräch von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montagmittag mit den Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD hat man dem Bericht zufolge eine Einigung erzielt.

Mit den geplanten Änderungen im Telemediengesetz (TMG) sollen die Voraussetzungen für mehr öffentliche Hotspots in Deutschland geschaffen werden, das im internationalen Vergleich in dieser Hinsicht nach wie vor hinterher hinkt. Die Abschaffung der Störerhaftung soll WLAN-Betreiber davor schützen, für die Vergehen von Nutzern ihres Internetzugangs haftbar gemacht zu werden.

Klarstellung: kein Passwort notwendig

Demnach stimmten die Parteien dem "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" des Bundeswirtschaftsministeriums vollständig zu. Auf diesen hatte man sich schon im April verständigt. Die Förderung von freiem WLAN ist zudem im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD hatten jedoch Zweifel daran genährt, ob das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode würde verabschiedet werden können. Wie das Handelsblatt berichtet, enthält der Entwurf nun eine deutlichere Klarstellung, dass WLAN-Betreiber wie etwa Cafés oder Hotels auch weiterhin eigene Sicherheitsmaßnahmen wie die Vorschaltung eines Passwort nutzen dürfen, wenn sie das wollen. Verpflichtet dazu sind sie aber nicht.

In Koalitionskreisen hieß es am Montagabend, eine endgültige Einigung werde es erst bei einer abschließenden Verständigung auch über andere noch strittige Gesetze geben. Das Vorhaben hat nun mehr als ein Jahr gedauert.

Bedenken von Strafverfolgern

Während insbesondere Smartphone-Nutzer von der neuen Regelung profitieren dürften, melden Strafverfolger Bedenken an: Andreas May von der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erklärte am Montag bei einer Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, öffentliche WLAN-Zugänge könnten Straftätern nutzen.

Die Überwachung der Telekommunikation sei ein "wesentlicher Eckpfeiler effektiver Strafverfolgung". Könne man sich künftig ohne eigene Zugangsdaten einloggen, führe dies aber zu einer "vollständigen Anonymisierung des Nutzers".

Es brauche daher eine verifizierbare Registrierung im WLAN und eine zeitweise Speicherung der Nutzungsdaten durch den WLAN-Betreiber, um Täter identifizieren zu können. Dies seien "die einzig erfolgversprechenden Maßnahmen, das Problem des Missbrauchs einzudämmen".

mam/LTO-Redaktion/dpa

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Abschaffung der Störerhaftung: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23291 (abgerufen am: 11.10.2026 )

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