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Weniger Mitarbeiter für Ex-Bundespräsidenten: Haushaltsausschuss schränkt Leistungen ein

09.11.2012

Die Sach- und Personalleistungen für ehemalige Bundespräsidenten und Ex-Kanzler sollen eingeschränkt werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages beschloss am Donnerstag, dass Kanzler und Präsidenten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt künftig nur noch maximal vier Mitarbeiter in ihren Berliner Büros bezahlt bekommen. Um weitere Kosten zu sparen, sollen diese Büros in Gebäuden des Bundestags untergebracht werden. Die Einsparungen sollen erst für künftige Amtsinhaber greifen.

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Die monatlichen Zahlungen an ehemalige Bundespräsidenten, die 2013 für von derzeit 199.000 Euro auf 217.000 Euro im Jahr steigen sollen, werden nicht angetastet. Der Haushaltsausschuss forderte die Bundesregierung aber auf, im Gesetz über die Ruhegelder das Wort "Ehrensold" durch den Begriff "Altersbezüge" zu ersetzen.

Die SPD wollte vor allem die Amtsausstattung des im Februar 2012 als Bundespräsident zurückgetretenen Christian Wulff beschneiden. Ein Antrag der Opposition sah vor, dass Staatsoberhäupter, die wie Wulff ihre erste Amtszeit vorzeitig beenden, nur noch so lange Anspruch auf Sach- und Personalleistungen haben, wie sie im Amt waren. Ein unbefristeter Anspruch sollte erst nach einer vollen Amtsperiode gelten.

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD, Carsten Schneider, sagte, eine Gleichbehandlung Wulffs mit seinen Amtsvorgängern sei nicht akzeptabel. Deshalb habe die SPD erstmals den Haushalt des Bundespräsidialamtes abgelehnt. Wulff war nach weniger als zwei Jahren im Amt zurückgetreten, weil die Justiz Ermittlungen gegen ihn aufgenommen hatte. Ihm waren unter anderem Urlaube mit reichen Freunden und ein günstiger Hauskredit vorgeworfen worden.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Weniger Mitarbeiter für Ex-Bundespräsidenten: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7507 (abgerufen am: 17.11.2025 )

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