Bundestag: Sanktionsbescheid wegen unzulässiger Spende der CDU

plö/LTO-Redaktion

23.12.2010

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat am Freitag gegen die CDU einen Sanktionsbescheid nach dem Parteiengesetz erlassen. Hintergrund ist ein Verstoß des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der CDU gegen das Verbot, Spenden von einer Parlamentsfraktion anzunehmen.

Die CDU ist verpflichtet, 1.203.252,96 Euro an den Bundestag zu zahlen. Nachdem die CDU Rheinland-Pfalz den Verstoß am vergangenen Montag von sich aus in einer Pressekonferenz eingeräumt hatte, konnten die bereits seit Monaten andauernden Überprüfungen des Sachverhalts durch die Bundestagsverwaltung jetzt zügig zum Abschluss gebracht werden.

Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hat der Partei einen geldwerten Vorteil in Höhe von 401.084,32 Euro zukommen lassen. Im Vorfeld der Landtagswahlen 2006 in Rheinland-Pfalz hat die Fraktion Aufträge mit diesem Geldwert an Beratungsfirmen mit dem Ziel erteilt und bezahlt, den Wahlkampf der Partei zu unterstützen. Die Partei hat durch diese Kostenübernahme der Fraktion entsprechende Ausgaben erspart. Diese Ersparnis ist ihr als eine nach dem Parteiengesetz unzulässige Spende der Landtagsfraktion zuzurechnen.

Rechtsfolge des Verstoßes ist, dass gemäß § 31c Abs. 1 S. 1 ParteienG gegen die Partei ein Anspruch in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages entsteht, den der Bundestagspräsident, der sich persönlich mit dem Vorgang befasst hat, durch Bescheid festgestellt hat. Auf den Betrag wird die von der Partei bereits abgeführte Spende in Höhe von 401.084,32 Euro angerechnet.

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Zitiervorschlag

plö/LTO-Redaktion, Bundestag: Sanktionsbescheid wegen unzulässiger Spende der CDU . In: Legal Tribune Online, 23.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2218/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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