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Bundestag beschließt Ende des Routerzwangs: Inter­net­nutzer haben nun freie Wahl

06.11.2015

Router

© andifink - Fotolia.com

Internet-Provider in Deutschland können ihre Kunden bald nicht länger zwingen, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Der Bundestag beschloss einstimmig die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs.

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Internetnutzer in Deutschland können künftig wohl selbst entscheiden, mit welchen Routern sie ins Internet gehen. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend einstimmig die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs. Bislang konnten Internet-Provider ihren Kunden vorschreiben, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Sie definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen.

Das hatte - auch aus Sicherheitsgründen - jahrelang für Kritik gesorgt. Neben den Herstellern von Netzwerk-Endgeräten hatten sich auch Organisationen wie der Chaos Computer Club und die Free Software Foundation Europe für die Abschaffung eingesetzt. Sie befürchteten, dass die Provider ihre eigenen Router dazu nutzen, eigene Angebote im Netz zu bevorzugen, andere Dienste auszubremsen und Geld für inzwischen selbstverständliche Zusatzfunktionen wie WLAN zu verlangen.

Das neue Gesetz definiert nun aber die Anschlussdose an der Wand als "Netzabschlusspunkt" und lässt damit den Kunden die freie Wahl, welchen Router sie benutzen möchten.

Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) begrüßte den Schritt als Gewinn sowohl für Hersteller als auch für Kunden. Gerade in Deutschland gebe es viele Unternehmen, die innovative und hochwertige Router herstellen, erklärt BITMi-Präsident Oliver Grün am Freitag. "Sie waren bisher durch den Routerzwang vom Markt de facto ausgeschlossen worden." Fachvertreter der Unions-Fraktionen im Bundestag betonten die Vorteile für den Verbraucher- und Datenschutz: Die Abschaffung werde zu einem verstärkten Wettbewerbsdruck führen, bei dem sich die besten Produkte durchsetzen. Dies wirke auch der Gefahr flächendeckender Sicherheitslücken entgegen.

Widerstand gegen die Neuregelung regt sich im Bundesrat, weil mehrere Kabelnetzbetreiber wie UnityMedia die Reform ablehnen. Die Länderkammer kann das Gesetz allerdings nicht stoppen, sondern allenfalls verzögern.

dpa/ahe/LTO-Redaktion

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Bundestag beschließt Ende des Routerzwangs: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17473 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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