Verfassungsrechtler haben die Bundestagsfraktionen am Montag bei einer Anhördung vor dem Bundestags-Innenausschuss in Berlin zu einer zügigen Reform des Wahlrechts aufgefordert. Die Änderung sei überfällig, sagte der Rechtswissenschaftler Hans Meyer.
Das Wahlrecht hätte nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts eigentlich bis 30. Juni 2011 reformiert werden müssen. Das Gericht hatte 2008 das "negative Stimmgewicht" im Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Es soll künftig verhindert werden, dass eine Partei bei der Bundestagswahl mehr Mandate dadurch bekommt, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen erhält.
Meyer sagte weiter, es wäre "eine Blamage erster Güte" für das Parlament, sollten die Verfassungsrichter erneut gegen das Wahlrecht vorgehen müssen. Wie auch andere Rechtswissenschaftler forderte Meyer die Fraktionen auf, sich beim Wahlrecht zusammenzuraufen. Es sei lange Tradition im Parlament, dass das Wahlrecht vom Regierungslager und von der Opposition immer einvernehmlich verabschiedet worden sei.
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Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4209 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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