Der Bundestag hat am Freitag die Novelle des Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Verbrauchern soll es dadurch zukünftig erleichtert werden, Behördenauskünfte über Lebensmittel und andere Produkte zu erhalten. Außerdem wird der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet.
Das novellierte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sieht vor, dass Verbraucher bei Behörden demnächst Auskünfte auch über technische Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes erhalten können. Darunter fallen zum Beispiel Informationen über Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel. Bisher war das VIG nur auf Lebensmittel anwendbar.
Außerdem sollen kleinere Anfragen bundesweit kostenfrei sein und das Verfahren bei den Behörden vereinfacht werden. So sieht das neue VIG vor, dass betroffene Unternehmen kurzfristig und mündlich angehört werden können. Bisher war eine schriftliche Anhörung mit Monatsfrist vorgesehen. In dringenden Fällen kann auf eine Anhörung ganz verzichtet werden.
Darüber hinaus sollen sich Unternehmen zukünftig nur erschwert auf ihren Geheimnisschutz berufen können. Dieser kommt nicht in Betracht, wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt. Dies sei zum Beispiel der Fall bei Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen. Solche Überschreitungen müssen Behörden demnächst zwingend veröffentlichen.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) betonte, dass das VIG durch das Beseitigen von Hemmschwellen insgesamt "noch bürgerfreundlicher" werde. Kritik kam hingegen aus der Opposition. Diese fordert eine Ausweitung des Gesetzes auf Dienstleistungen und einen gesetzlich geregelten Auskunftsanspruch für Verbraucher gegenüber den Unternehmen.
asc/LTO-Redaktion
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Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4962 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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