BVerfG soll entscheiden: AfD klagt gegen Mas­kenpf­licht im Bun­destag

08.10.2020

Weil in Berlin die Infektionszahlen den Schwellenwert überschritten haben, gilt nun auch im Bundestag eine Maskenpflicht. Die AfD hält das für unverhältnismäßig und will gegen die Pflicht vor das BVerfG ziehen.

Die AfD will gegen die von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble angeordnete Maskenpflicht im Bundestag vor Gericht ziehen. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Fraktion am Dienstagabend. "Wir wollen klären, ob der Bundestagspräsident uns Abgeordnete und unsere Mitarbeiter im Parlament zum Tragen von Masken verpflichten kann", sagte der Abgeordnete Stephan Brandner am Mittwoch in Berlin.

Der Nutzen eines Mund-Nase-Schutzes sei "höchst umstritten", führte der Politiker weiter aus. Außerdem bestehe keine pandemische Lage. Abstand zu anderen Menschen zu halten, sei völlig ausreichend. Wer sich zusätzlich schützen wolle, könne dies gerne tun. Unterschiedslos alle zu verpflichten, sei jedoch unverhältnismäßig.

Brandner kündigte an, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anzurufen, um die Maskenpflicht für Abgeordnete zu kippen. Für die Beschäftigten der Fraktion sei die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Außerdem wolle seine Fraktion prüfen, ob die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung rechtens sei.

Maskenpflicht seit Dienstag

Seit Dienstag gilt in den Gebäuden des Parlaments eine allgemeine Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Abgenommen werden darf der Schutz am Rednerpult und wenn die Abgeordneten auf ihren Plätzen im Plenum oder in den Ausschuss-Sälen sitzen - allerdings nur, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern dabei eingehalten wird.

Zuvor galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Tragen einer Maske. Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein innerdeutsches Risikogebiet gilt. In den Sitzungswochen des Bundestags kommen Abgeordnete aus allen Teilen Deutschlands nach Berlin. Die von Schäuble am Montag erlassene Allgemeinverfügung gilt erst einmal bis zum 17. Januar.

Einer aktuellen YouGov-Umfrage zufolge befürwortet die große Mehrheit der Bürger die Maskenpflicht im Bundestag. 81 Prozent von mehr als 1.270 Befragten finden sie angemessen oder eher angemessen, zehn Prozent dagegen unangemessen beziehungsweise eher unangemessen.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG soll entscheiden: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43031 (abgerufen am: 02.12.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen