Bundestag: Das Lie­fer­ket­ten­ge­setz ist besch­lossen

11.06.2021

Unternehmen sollen künftig ihrer globalen Verantwortung für Menschenrechte besser nachkommen: Nach dem neuen Gesetz dürfen sie keine Kinder-, Zwangsarbeit oder Umweltzerstörung in ihren internationalen Lieferketten dulden.

Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 mit 412 Stimmen für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu den Lieferketten von globalen Unternehmen gestimmt. Inhalt sind mehr Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen, sie sollen global mehr Verantwortung für Umweltschutz und Menschenrechte übernehmen.

Es sei ein wichtiges Gesetz für mehr Gerechtigkeit zwischen Arm und Reich, so der Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU). Das Gesetz gelte vom 1. Januar 2023 an für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern - von 2024 an auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, so Müller.

cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45183 (abgerufen am: 11.10.2024 )

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