AfD-Politiker Stephan Brandner hat eine Spiegel-Redakteurin mehrfach als "Faschistin" bezeichnet. Nun hob der Bundestag Brandners Immunität auf, von der er als Bundestagsabgeordneter profitiert. Ab jetzt kann gegen ihn ermittelt werden.
Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen ihn. Die AfD-Fraktion habe sich enthalten, teilte der Bundestag mit.
Hintergrund der Aufhebung ist eine Strafanzeige, die die Spiegel-Redakteurin Ann-Kathrin Müller gegen Brandner wegen Beleidigung gestellt hat. Ohne die Aufhebung der Immunität dürften keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet werden.
Brandner bezeichnete Müller in der Vergangenheit mehrfach als "Faschistin". Das LG Berlin II verpflichtete Brandner zuvor bereits dreimal dazu, es zu unterlassen, Müller so zu bezeichnen. Bisher wurden gegen ihn deshalb Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro verhängt.
Gegen das dritte gegen ihn verhängte Ordnungsgeld in Höhe von 30.000 Euro legte Brandner erfolglos sofortige Beschwerde ein, wie am Freitag bekannt wurde (Beschl. v. 11.10.2024, Az. 27 O 546/23). Im Rahmen dieser Beschwerde berief er sich erfolglos auf seine Immunität.
Brandner verteidigt sich und kritisiert Journalistin scharf
In einem Interview mit t-online erklärte Brandner, er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, da ihm sonst ein weiteres Ordnungsgeld drohen könnte. Dennoch zeigte er kein Verständnis für die Entscheidung.
Er verteidigte seine Wortwahl, die seiner Ansicht nach im allgemeinen Sprachgebrauch weit verbreitet sei. "Es fehlt mir die Phantasie, um darin auch nur ansatzweise etwas Rechtswidriges zu sehen", erklärte er gegenüber t-online. Seiner Meinung nach habe er lediglich sein Recht auf Meinungsfreiheit ausgeübt, der Begriff werde auch in Parlamentsdebatten in verschiedenen Varianten verwendet.
Zudem übte Brandner scharfe Kritik an Müller. Er warf ihr vor, eine "verbohrte, AfD-fixierte linke Aktivistin" zu sein, und kritisierte den Spiegel dafür, selbst den umstrittenen Begriff auf Titelseiten zu verwenden.
Strafanzeige Grund für Aufhebung der Immunität
"Das Landgericht Berlin hat nach gestriger Verhandlung das Verbot gegen Stephan Brandner bestätigt, Ann-Katrin Müller als 'Faschistin' zu bezeichnen. Das ist ein gutes und klares Signal gegen Hetze aus den Reihen der AfD, insbesondere in Richtung von Journalistinnen", sagte der Müllers Verteidiger, Dr. Marc-Oliver Srocke von der Kanzlei Advant Breiten, gegenüber LTO.
Was die Aufhebung Brandners Immunität angeht, erklärte Srocke, dass dies als erster Schritt zur konsequenten strafrechtlichen Verfolgung der "systematischen Hetze gegen Müller" betrachtet werden könne. Laut Srocke ist der Grund für die Aufhebung der Immunität die Folge der von ihm eingereichten Strafanzeige wegen Beleidigung zulasten Müllers.
xp/LTO-Redaktion
Mit Material von dpa
AfD-Mann im Streit mit Journalistin: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55609 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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