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Bundestag: Grünes Licht für die PID

07.07.2011

Am Donnerstag hat der Bundestag fast vier Stunden lang die ethisch heikle Frage von Gentests an Embryonen debattiert. Nach einer ernsten und hochemotionalen Debatte frei von jedem Parteienstreit stimmte der Bundestag mehrheitlich für die begrenzte Zulassung der PID.

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Auf den Gesetzentwurf pro Präimplantationsdiagnostik (PID) der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach und anderer entfiel eine überraschend deutliche Mehrheit von 326 Stimmen. Der Entwurf für ein striktes Verbot erhielt 260 Stimmen. Acht Abgeordnete enthielten sich.

Bereits heute können Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Embryonen untersuchen. Nun stellt der Gesetzgeber erstmals Bedingungen auf. Die PID bleibt im Grundsatz verboten - aber zulässig, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. Zuvor ist Beratung Pflicht, eine Ethikkommission muss zustimmen. Die PID darf nur an Zentren mit Lizenz vorgenommen werden.

Immer wieder kochten in der Debatte ohne Fraktionszwang die Gefühle hoch. Mehrere Abgeordnete führten ihre eigenen Erfahrungen mit problematischen Schwangerschaften, Frühgeburten oder ihren gesunden Kindern ins Feld.

Die Befürworter der PID stellten ins Zentrum, dass betroffene Paare nur so einschätzen könnten, ob sie ein gesundes Kind bekommen. Diese Entscheidungsfreiheit dürfe den Frauen nicht genommen werden. Die Gegner wandten ein, die PID könne nicht auf diese Fälle eingegrenzt werden - auch nach späteren Krankheiten oder gar Eigenschaften würde Leben künftig ausgewählt.

dpa/cla/LTO-Redaktion

 

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Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3691 (abgerufen am: 07.06.2026 )

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