Bundestag beschließt neues Gesetz: Ups­kir­ting und "Gaffen" werden strafbar

03.07.2020

Nach langer Debatte wurde das Gesetz nun beschlossen: Wer heimlich unter einen Rock oder in einen Ausschnitt fotografiert, dem drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Im November 2019 hatte das Bundeskabinett nach ausführlichen gesellschaftlichen Debatten einen Gesetzentwurf zum Upskirting und zum Gaffen beschlossen. Am Freitag hat der Bundestag dieses Gesetz nun beschlossen.

Upskirting – das ist das heimliche Fotografieren etwa unter den Rock oder in den Ausschnitt. Das Gesetz zur "Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen" stellt nun genau das unter Strafe. Bislang stellte das Aufnehmen solcher Fotos nur eine Ordnungswidrigkeit mit geringen Geldbußen dar, das habe die Täter aber nicht ausreichend abgehalten, sagt Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag. Durch das neue Gesetz werde daher eine Strafbarkeitslücke geschlossen.

Grenzüberschreitungen wie das Upskirting seien nicht hinnehmbar, kommentierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Beschluss. Die Fotos würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung verletzen. "Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre", betonte Lambrecht.

Das beschlossene Gesetz verbietet außerdem das Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern ("Gaffen"). Bisher schützte das Strafrecht nur lebende Unfallopfer, diese Lücke wurde nun zum Schutze von Toten geschlossen. Wer Schwerletzte oder gar Tote aus "reiner Sensationsgier" fotografiere, "verletzt jeden menschlichen Anstand", so Lambrecht dazu.

ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag beschließt neues Gesetz: Upskirting und "Gaffen" werden strafbar . In: Legal Tribune Online, 03.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42093/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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