Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Damit gilt bei mehreren einschlägigen Tarifverträgen künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im jeweiligen Betrieb.
Union und SPD haben im Bundestag das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Dabei gab es auch in der Koalition keine geschlossene Unterstützung. Zuvor war in der Union Skepsis deutlich geworden. Es gab in namentlicher Schlussabstimmung 448 Ja-Stimmen. 126 Parlamentarier stimmten dagegen, 16 enthielten sich. Das Gesetz dürfte im Juli in Kraft treten.
In der turbulenten Debatte verteidigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) das Gesetz als Mittel zur Stärkung der Tarifautonomie. "Das Koalitionsrecht und das Streikrecht tasten wir nicht an." Kollektives Handeln werde aber ad absurdum geführt, wenn nur für einzelne Gruppen gekämpft werde.
Linke-Fraktionsvize Klaus Ernst kritisierte: "Das Gesetz ist eine Einschränkung des Streikrechts kleiner Gewerkschaften." Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte, kleine Gewerkschaften hätten das Tarifniveau immer wieder angehoben. "Die SPD steht an vorderster Front, dass das Tarifniveau nicht nach oben gezogen wird."
Nahles lobte die geplante Schlichtung zwischen Lokführergewerkschaft GDL und Bahn. "Das ist der Sinn des Gesetzes: Wir setzen auf Kooperation und Einigung." Der Bahn-Streik war abgebrochen worden, nachdem sich Bahn und GDL auf eine Schlichtung geeinigt hatten.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15631 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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