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Finanzpaket von Union, SPD und Grünen: Bun­destag besch­ließt Grund­ge­setz-Ände­rungen

18.03.2025

Bundestag

Die letzte Sitzung des "alten" (20.) Deutschen Bundestages – am 25.03. wird sich der 21. Bundestag konstituieren. Foto: picture alliance / photothek.de | Florian Gaertner

Der Bundestag billigt das Finanzpaket von Union, SPD und Grünen mit der nötigen Zweidrittelmehrheit. Nun muss noch der Bundesrat der Lockerung der Schuldenbremse und dem Sondervermögen zustimmen. Müssen die Gerichte noch einmal ran?

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Der Bundestag hat die Finanzpläne von Union, SPD und Grünen gebilligt. Konkret bedeutet das: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts – also gemessen am BIP 2024 etwa 43 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber hinaus kann aus Krediten bezahlt werden. Die Länder sollen mehr Spielraum für eigene Verschuldung bekommen. Zudem wird im Grundgesetz ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität verankert, das von der Schuldenbremse ausgenommen und mit 500 Milliarden Euro aus Krediten gefüttert werden soll.

Da hierfür mehrere Grundgesetz-Änderungen erforderlich sind, bedurfte es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags, das entspricht 489 Stimmen. Die wurde am Dienstag erreicht: Insgesamt 513 Abgeordnete stimmten dem Vorhaben zu. Es gab 207 Nein-Stimmen und keine Enthaltungen.

Nun ist der Bundesrat dran

Das Vorhaben muss am Freitag noch durch den Bundesrat, wo ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Nachdem sich in Bayern am Montag CSU und Freie Wähler auf eine Zustimmung geeinigt hatten, gilt diese eigentlich als sicher. Die Länder profitieren von dem Paket auch deutlich: Nicht nur bekommen sie 100 der 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz. Sie dürfen dann künftig zusammen auch Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen – bisher gilt für die Länder eine Schuldengrenze von Null.

In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen kündigten die jeweiligen FDP-Landtagsfraktionen an, noch vor die Landesverfassungsgerichtsbarkeiten zu ziehen, um die Zustimmung ihrer Länder im Bundesrat zu verhindern. NRW-FDP-Chef Henning Höne begründete dies damit, dass mit den Grundgesetzänderungen eine unzulässige Einmischung in die Verfassungsautonomie der Länder einhergehe.

Kontroverse Debatte mit Kritik von allen Seiten

Der Abstimmung ging am Dienstag noch eine letzte hitzige Debatte im 20. Bundestag voraus. Unions-Fraktionschef Friedrich Merz verteidigte die Milliardenschulden mit Verweis auf die Sicherheit Deutschlands, Europas und der NATO. "Es ist ein Krieg auch gegen unser Land, der täglich stattfindet", sagte Merz mit Blick auf Russland. Er kündigte Sparmaßnahmen und einen Rückbau der Bürokratie an. SPD-Fraktionschef Lars Klingbeil warb mit Vorteilen der geplanten Investitionen für Bürgerinnen und Bürger. "Dieses Paket wird die Mehrheit der Menschen in ihrem Alltag entlasten." Auch er pochte auf Reformen. Geld alleine könne die Herausforderungen, vor denen das Land stehe, nicht lösen. "Wir müssen überall effizienter, zielgenauer und professioneller werden." Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) warnte: "Unsere Sicherheit darf nicht durch haushaltspolitische Zwänge gefährdet werden."

Scharfe Kritik kam von mehreren Seiten. FDP-Fraktionschef Christian Dürr, dessen Partei dem nächsten Bundestag nicht mehr angehören wird, warf der Union vor, sich gegen wirtschaftlichen Erfolg des Landes zu entscheiden. "Viel Geld, keine Reformen. Das wird Ihre Kanzlerschaft kennzeichnen", sagte Dürr Merz voraus. Auch führende Ökonomen kritisieren das Vorhaben.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla warf Merz vor, nicht nur kein Rückgrat zu haben, sondern inzwischen "komplett wirbellos" zu sein. Sören Pellmann (Linke) sprach von einem "monströsen Manöver" und warf Merz Schamlosigkeit vor. BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht lehnte die Pläne ebenfalls ab. "Kriegskredite mit Klimasiegel, darauf muss man erstmal kommen." Die Weigerung, mit der AfD zu reden, stärke diese nur.

Auch die Grünen, die die finale Version des Pakets mit CDU/CSU und SPD ausgehandelt hatten, gingen mit Merz hart ins Gericht. Alle, auch Merz, hätten bereits im vergangenen Jahr gewusst, dass Deutschland dringend Investitionen und zugleich mehr Geld für die Verteidigung brauche, sagte Fraktionschefin Britta Haßelmann. "Aber ich bin dennoch in der Sache froh, dass wir das jetzt heute so entscheiden, denn es ist notwendig für unser Land."

BVerfG billigte Sondersitzung

FDP und AfD scheiterten am Dienstag in der Sitzung mit einem letzten Versuch, die Abstimmung noch zu verhindern. CDU, CSU, SPD und Grüne lehnten Anträge ab, die geplante Änderung des Grundgesetzes in mehreren Punkten von der Tagesordnung zu nehmen. 

Auch das Bundesverfassungsgericht hatte entsprechende Anträge am vergangenen Freitag sowie am Montagabend verworfen – dem "alten" Bundestag fehle es wegen Art. 39 Abs. 1 S. 2 GG nicht an verfassungsrechtlicher Legitimation, so das BVerfG. Auch Eilanträge, die einer angesichts der komplexen Materie zu kurze Einarbeitungs- und Beratungszeit monierten, scheiterten in Karlsruhe letztlich. Im Rahmen einer Folgenabwägung gab der Zweite Senat dem Ansinnen der Gesetzesverfasser nach, das Paket noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung zu stellen. Sei der neue Bundestag einmal konstituiert, werde das Vorhaben "endgültig unmöglich", so das BVerfG. Dieser Eingriff in die Verfahrensautonomie wöge schwerer als die mögliche Verletzung von Abgeordnetenrechten.

Streit herrscht weiterhin auch über die Formulierung, dass die Mittel aus dem Sondervermögen auch "für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045" verwendet werden können. Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können. Die AfD etwa meint, damit werde ein neues Staatsziel formuliert. Kritiker warnen vor negativen Folgen für die Wirtschaft und neuen Klagemöglichkeiten für Umweltschutzorganisationen etwa gegen den Autobahn-Ausbau.

Merz wies das zurück. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei seit über 30 Jahren in Art. 20a GG ein Verfassungsauftrag. Das Bundesverfassungsgericht habe 2021 entschieden, dass darunter auch Klimaneutralität zu verstehen sei. “Es ist kein neues Staatsziel. Es gibt hier keine Veränderungen der Grundlagen in unserer Verfassung in dieser Frage.”

Auch Verfassungsrechtler verneinen die Frage ganz überwiegend, so etwa der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Udo Di Fabio im Gespräch mit der FAZ. 

jb/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

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Finanzpaket von Union, SPD und Grünen: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56818 (abgerufen am: 09.02.2026 )

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