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Nach BVerfG-Urteil: Bun­destag stellt sich hinter die EZB

29.06.2020

Das Gebäude der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main

(c) nmann77/stock.adobe.com

In einem gemeinsamen Antrag zum vom BVerfG kritisierten Wertpapierkaufprogramm wollen Union, SPD, FDP und Grüne sich nun hinter die Praxis der EZB stellen. Diese hatte nach dem Urteil des BVerfG ihre Prüfung näher erläutert.

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Union, SPD, FDP und Grüne im Bundestag wollen sich nach dem einschränkenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Anleihekäufen in einem gemeinsamen Antrag hinter die entsprechende Praxis der Europäischen Zentralbank (EZB) stellen. Der Bundestag halte die Darlegung der EZB zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für nachvollziehbar, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Montag vorliegenden Entwurf für einen Antrag zu dem Urteil. Die Vorgaben des Urteils seien somit erfüllt.

Auf der Grundlage des Entwurfs wollten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen entscheiden, ob sie sich an einem gemeinsamen Antrag beteiligen. Ziel war eine Abstimmung im Plenum noch diese Woche. Falls der Bundestag dem Papier zustimmen sollte, dürfte dies ein weiterer Schritt hin zur Fortsetzung der Beteiligung der Bundesbank an den Anleihekäufen sein.

Deadline des BVerfG: drei Monate

Das BVerfG hatte Anfang Mai entschieden (Az. 2 BvR 859/15 u.a.), dass ein im Jahr 2015 gestartetes Wertpapierkaufprogramm (PSPP) nicht rechtens sein könnte, da negative Begleiteffekte wie niedrige Sparzinsen möglicherweise nicht hinreichend berücksichtigt worden seien . Die EZB solle diese Prüfung nachreichen. Ansonsten droht ein Ausscheiden der Bundesbank aus dem Kaufprozess. Das oberste deutsche Gericht gab der Bundesregierung und dem Bundestag drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung zu bewegen.

In dem gemeinsamen Antragsentwurf beziehen sich CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne auf eine am 25. Juni vom EZB-Rat veröffentliche Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. In einem vergangene Woche veröffentlichten EZB-Protokoll heißt es, die Anleihekäufe der Notenbank seien angemessen, um das Ziel stabiler Preise zu gewährleisten. Auch seien ausreichende Sicherheitspuffer in die Kaufprogramme integriert, um mögliche Negativeffekte zu begrenzen.

Die Abgeordneten schreiben, die im Verfassungsgerichtsurteil enthaltenen Anforderungen an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung seien erfüllt. Die EZB habe die wirtschaftspolitischen Auswirkungen des Programms identifiziert, gewichtet und abgewogen. Auch das Bundesfinanzministerium sei überzeugt, dass der EZB-Rat seine Verhältnismäßigkeitserwägungen nun "nachvollziehbar dargelegt habe". Der Beschluss genüge in Verbindung mit zur Verfügung gestellten Unterlagen "den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 in vollem Umfang".

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Nach BVerfG-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42036 (abgerufen am: 16.08.2026 )

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