Abstimmungen im Bundestag: Neue Richter für das BVerfG und neues Whist­le­b­lower-Gesetz

16.12.2022

Die letzte Woche bekanntgewordenen Nachfolger für drei Richter des BVerfG sind nun vom Bundestag bestimmt worden. Dieser beschloss außerdem das neue Gesetz zum Schutz von Whistleblowern.

Der Bundestag hat drei neue Richter:innen für das Bundesverfassungsgericht bestimmt. Mit der Wahl vom Donnerstag ziehen damit, wie LTO vergangenen Freitag berichtete, Martin Eifert, Rhona Fetzer und Thomas Offenloch in das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe ein.

Martin Eifert rückt als Nachfolger von Susanne Baer in den Ersten Senat nach. Im Zweiten Senat werden Monika Hermanns und Peter Huber durch Rhona Fetzer und Thomas Offenloch ersetzt. Die insgesamt 16 Richter:innen in Karlsruhe werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Ihre Amtszeit ist auf zwölf Jahre begrenzt. Deswegen müssen Baer, Hermanns und Huber das höchste deutsche Gericht nun verlassen und Platz für ihre Nachfolger:innen machen.

Neues Whistleblowergesetz mit Lücken

Außerdem entschied der Bundestag heute, dass Hinweisgeber aus Behörden und Unternehmen künftig besser vor Repressalien geschützt werden sollen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP. Union und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.

Das Gesetz regelt Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen. Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnten dadurch künftig leichter die richtige Adresse erreichen - auch wenn es im konkreten Fall nicht um Straftaten geht.

Die Union kritisierte die neuen Vorkehrungen als schwammig, auch fehlten Anreize zur Schaffung interner Meldewege und auf die Unternehmen kämen Zusatzkosten zu. Der CDU-Abgeordnete Martin Plum nannte die Neuregelungen "ein großes Beschäftigungsprogramm für unsere ohnehin überlasteten Gerichte".

"Ein deutscher Edward Snowden wäre nach dem geplanten Gesetz nicht geschützt"

Die Linken-Politikerin Clara Bünger lobte zwar Fortschritte, erinnerte aber auch an den US-Whistleblower Edward Snowden, der 2013 Ausspäh-Aktivitäten des US-Abhördienstes NSA öffentlich gemacht hatte. "Ein deutscher Edward Snowden wäre nach dem geplanten Gesetz nicht geschützt, denn Geheimdienste sind komplett ausgenommen, und Behörden können Hinweise einfach unter den Teppich kehren, indem sie sie als Verschlusssache einstufen."

Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler betonte hingegen, mit den Neuerungen werde auch das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden gestärkt. Till Steffen von den Grünen erinnerte daran, dass manche Skandale nur dank Whistleblowern öffentlich geworden seien, so etwa der Cum-ex-Skandal, "der größte Steuerraub unserer Geschichte".

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, es werde ein wirksames Schutzsystem geschaffen, zugleich sei das Gesetz "so bürokratiearm wie möglich". So könnten Unternehmen eine Anwaltskanzlei oder eine unabhängige Meldestelle innerhalb ihres Konzerns beauftragen. Auch die Behörden und Unternehmen selbst würden geschützt, betonte der Minister. "Denn durch frühzeitiges Erkennen und Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären."

dpa/cp/LTO-Redaktion
 

Zitiervorschlag

Abstimmungen im Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50497 (abgerufen am: 06.12.2024 )

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