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Bundestag macht Weg frei für Neuwahlen: Bun­des­kanzler Scholz ver­liert Ver­trau­ens­frage

16.12.2024

Olaf Scholz am 16.12.2024 im Bundestag

Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber.

Olaf Scholz verliert, wie erwartet, die Vertrauensfrage im Bundestag. Damit ist der Weg frei für Neuwahlen, formal liegt der Spielball aber bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Wie es nun weitergeht.

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Der Bundestag hat Kanzler Olaf Scholz (SPD), wie erwartet, nicht das Vertrauen ausgesprochen. Bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage votierten 207 Abgeordnete für Scholz, 394 gegen ihn und 116 enthielten sich, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bekanntgab. Der Kanzler verfehlte damit wie beabsichtigt die notwendige Mehrheit von mindestens 367 Stimmen deutlich.

Damit ist der Weg zur Neuwahl bereitet. Diese soll, wie bereits im November entschieden, am 23. Februar stattfinden. Formal entscheidet hierüber der Bundespräsident. Es liegt nach Art. 68 Grundgesetz (GG) theoretisch in seinem Ermessen, ob er überhaupt den Bundestag auflöst und damit eine Neuwahl fällig wird.

Scholz wird deshalb nun ins Schloss Bellevue fahren und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Der hat dann nach Art. 68 Abs. 1 GG exakt drei Wochen Zeit zu entscheiden, ob er zustimmt und eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen ansetzt. Da es im Bundestag eine große Einigkeit darüber gibt, dass die ursprünglich für den 28. September 2025 geplante Bundestagswahl vorgezogen werden soll, gilt die Zustimmung Steinmeiers als sicher. Auch den Wahltermin legt der Bundespräsident fest. Steinmeier hatte aber bereits signalisiert, dass er mit dem angestrebten Termin 23. Februar einverstanden ist. Auch die Bundeswahlleiterin Ruth Brand hält den Termin für umsetzbar.

Drei AfD-Abgeordnete wollten für Scholz stimmen

Die Vertrauensfrage war für Scholz die einzige Möglichkeit, selbst den Prozess anzustoßen, der eine vorgezogene Bundestagswahl herbeiführt. Er hatte diesen Schritt bereits am 6. November unmittelbar nach der Entlassung von FDP-Finanzminister Lindner und dem Aus seiner Ampel-Koalition angekündigt. Seitdem führt er eine von SPD und Grünen getragene Regierung, die im Bundestag keine Mehrheit mehr hat. Ohne Unterstützung aus der Opposition kann sie nichts mehr durchsetzen.

Wie viele der 207 Ja-Stimmen aus der SPD kamen, wird sich erst zeigen, wenn das Stimmverhalten der einzelnen Abgeordneten am späteren Nachmittag veröffentlicht wird. Es ist zwar genau die Zahl der SPD-Abgeordneten. Es waren aber Stimmen aus der AfD für Scholz erwartet worden.

AfD-Chefin Alice Weidel sagte vor der Abstimmung, dass drei Parlamentarier ihrer Fraktion für Scholz stimmen wollten. Diese sorgten sich "um einen Kriegskanzler Friedrich Merz", der damit zündele, Taurus-Marschflugkörper in die Ukraine zu liefern, sagte Weidel. Namen nannte sie nicht. Nach dpa-Informationen handelt es sich um die Abgeordneten Jürgen Pohl, Christina Baum und Edgar Naujok. Ein oder zwei Abgeordnete könnten sich den Informationen zufolge außerdem enthalten.

Innenministerium verkürzt Fristen zur Wahlvorbereitung

Sobald Steinmeier sich dazu entschließt, den Bundestag aufzulösen, beginnt eine 60-Tage-Frist für die Neuwahl zu laufen. Die ergibt sich aus Art. 39 Abs. 1 S. 4 GG. Innerhalb der 60 Tage muss die Wahl stattfinden, es geht aber auch früher. Zu erwarten ist, dass Steinmeier so handelt, dass die Wahl am 23. Februar stattfinden kann, ohne eine der beiden Fristen zu überschreiten.

Für die Vorbereitung der Wahl gelten wiederum andere Fristen, wobei es sich hier nicht um Höchst-, sondern um Mindestfristen handelt. Sie legt das Bundeswahlgesetz (BWahlG) fest. Da diese Fristen zum Teil nicht mehr eingehalten werden können, wird das Bundesinnenministerium sie per Rechtsverordnung verkürzen. Dies erlaubt § 52 Abs. 3 BWahlG im Fall einer vorgezogenen Neuwahl. Von dieser Möglichkeit wird das BMI Gebrauch machen, wie LTO schon im November erfuhr.

Möglich ist, dass Kleinstparteien noch gegen die Fristverkürzungen beim Bundesverfassungsgericht klagen. Sie müssen innerhalb der kurzen Vorbereitungszeit Unterschriften sammeln, um zur Wahl zugelassen zu werden. Nach der negativen Vertrauensfrage von Kanzler Gerhard Schröder 2005 waren entsprechen Eilanträge in Karlsruhe jedoch gescheitert.

mk/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

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Bundestag macht Weg frei für Neuwahlen: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56122 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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