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Beteiligung an Vorabentscheidungsverfahren: Bun­destag will an EuGH-Ver­fahren mit­wirken

11.12.2020

Europäische und deutsche Flagge vor dem Reichstag in Berlin

Christian Müller - stock.adobe.com

Die Bundesregierung kann Stellungnahmen zu Verfahren am EuGH abgeben, der Bundestag dagegen nicht. Nach dem Willen des Rechtsausschusses soll sich das in Zukunft ändern.

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Der Bundestag pocht auf Mitwirkung an bestimmten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), bei denen er bislang außen vor ist. Er beschloss am Donnerstag, sich an einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Vorabentscheidungsverfahren des Landgerichts Stuttgart für den EuGH zu beteiligen. In diesem geht es unter anderem um eine Richtlinie zum Einbau von Thermofenstern in Kraftfahrzeugen als Teil der EU-Emissionsminderungsstrategie.

Dieses Vorgehen des Bundestags soll aber nicht einmalig bleiben. Das Problem: Ihm wird zwar bei bestimmten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt - nicht aber vor dem EuGH. Hier ist keine eigenständige Mitwirkungsmöglichkeit der nationalen Parlamente vorgesehen. Vielmehr gibt die Bundesregierung die Stellungnahme für die Bundesrepublik Deutschland zu EuGH-Verfahren ab.

Bei jüngsten EuGH-Entscheidungen habe das BVerfG wiederholt die Frage nach dem Umfang der Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestages aufgeworfen, sagte der kommissarische Vorsitzende des Rechtsausschusses, Heribert Hirte (CDU), in Berlin. Prominente Beispiele seien die Entscheidungen zum Staatsanleihenkaufprogramm der EZB oder zur Europäischen Bankenunion gewesen. Immer wieder sei die Frage gestellt worden, ob der Bundestag die Maßnahmen auf europäischer Ebene ausreichend begleitet habe.

Bundestag soll Stellungnahmen begleiten

"Damit vor einer Entscheidung des EuGH auch das breite Meinungsspektrum des Bundestages Gehör finden kann, werden auf Initiative des Rechtsausschusses die Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH nun systematischer beobachtet", erläuterte Hirte. Die Rechtspolitiker aller Fraktionen achteten künftig darauf, dass eine Stellungnahme der Bundesregierung durch den Bundestag begleitet werde, wenn dies politisch geboten erscheine.

"Notfalls müssen wir bei der Bundesregierung darauf dringen", sagte Hirte, der betonte: "Damit nimmt der Bundestag in einem weiteren europarechtsgestaltenden Bereich seine Integrationsverantwortung aktiv wahr."

Laut Rechtsausschuss machen Vorabentscheidungsverfahren rund 70 Prozent der jährlich mehr als 800 neu beim EuGH eingehenden Rechtssachen aus. Mit diesen Verfahren können die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten für bei ihnen laufende Verfahren den EuGH um Vorabentscheidung insbesondere über die Auslegung von EU-Recht ersuchen. Deutsche Richterinnen und Richter nutzen dieses Verfahren den Angaben zufolge überproportional häufig, um sich bei der Anwendung von EU-Recht abzusichern.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Beteiligung an Vorabentscheidungsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43706 (abgerufen am: 05.09.2026 )

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