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Bundestag beschließt Hospiz- und Palliativgesetz: Bes­sere Ver­sor­gung für Ster­bende

05.11.2015

Kranke Frau im Bett

© CandyBox Images - Fotolia.com

Die ambulante wie stationäre Versorgung sterbender Menschen wird künftig verbessert und flächendeckend ausgebaut. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag ein Palliativ- und Hospiz-Gesetz beschlossen.

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Das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Palliativ- und Hospiz-Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) steht im Kontext mit den am morgigen Freitag zu beratenden Gesetzesentwürfen zur Sterbehilfe.

Es zielt darauf ab, schwer kranke und alte Menschen am Ende ihres Lebens besser und individueller zu betreuen, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen die Ängste zu nehmen. Dafür sollen Anreize für einen flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung gesetzt werden. So wird zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern die Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung.

Mit dem Gesetz wird die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize  verbessert. Dazu soll der Mindestzuschuss der Krankenkassen erhöht werden. Zudem tragen die Krankenkassen künftig 95 statt bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Den Rest müssen Hospize durch zusätzliche Spenden aufbringen. Das Gesetz sieht auch vor, dass bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste künftig neben den Personalkosten auch Sachkosten berücksichtigt werden sollen - etwa Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Krankenkassen müssen Ausgaben stark erhöhen

Um den flächendeckenden Ausbau und die verbesserten Leistungen zu erreichen, sollen die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich 200 bis 300 Millionen Euro zusätzlich ausgeben. Das Gesundheitsministerium spricht von einem "unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag pro Jahr".

Künftig sind nach dem Gesetz Kooperationen von Pflegeheimen mit Haus- und Fachärzten zur Versorgung der Bewohner nicht mehr nur freiwillig. Vielmehr sind die Beteiligten gehalten, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.

Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden Teams eingeführt.

Zudem werden mit dem Gesetz die Krankenkassen zur Beratung der Versicherten bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung verpflichtet.

tap/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa

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Bundestag beschließt Hospiz- und Palliativgesetz: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17444 (abgerufen am: 15.02.2026 )

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