Mehr Freiheiten für Behinderte: Bun­des­teil­ha­be­ge­setz besch­lossen

01.12.2016

Jahrelang bereitete die Regierung eine große Reform für Behinderte vor, nun ist das Teilhabegesetz beschlossen. Millionen Menschen sollen ein Stück mehr Selbstbestimmung und Freiheit bekommen.

Behinderte Menschen in Deutschland sollen künftig selbstbestimmter leben und mehr Vermögen ansparen können. Das sieht das Bundesteilhabegesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition beschloss. Die Opposition warf der Regierung vor, an Behinderten zu sparen. Die Linken stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Nach monatelangen Beratungen und teils spektakulären Protesten von Behindertenverbänden hatten Union und SPD das Gesetz quasi in letzter Minute nachgebessert. Mit der umfassenden Reform will die Koalition die seit 2009 geltende UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen.

Künftig sollen Menschen mit Behinderung nicht mehr mit verschiedenen Anträgen von Amt zu Amt laufen, sondern die Behörden sich untereinander verständigen müssen. "Ein Leistungsantrag, wo bisher viele nötig waren", nannte Nahles als Grundsatz. Die Eingliederungshilfe wird aus dem Sozialhilferecht gelöst und ins Sozialgesetzbuch IX aufgenommen. Rund 700.000 Menschen bekommen diese Leistung, für die Länder und Kommunen 17 Milliarden pro Jahr zahlen.

Ktitik vom Forum behinderter Juristen

Der Freibetrag, bis zu dem Bezieher von Eingliederungshilfe eigenes Geld sparen können, soll bis 2020 von 2.600 auf 50.000 Euro steigen. Partnervermögen soll nicht mehr herangezogen werden. In den speziellen Werkstätten, in denen 300.000 Behinderte arbeiten, soll es Frauenbeauftragte gegen Gewalt und Übergriffe geben. Ein Wechsel zwischen Werkstätten und normalem Arbeitsmarkt soll leichter werden. Mit einem Budget für Arbeit sollen Arbeitgeber bis zu 75 Prozent des Lohns bei Einstellung von Schwerbehinderte zurückbekommen.

Kritik löste aus, dass die Träger der Eingliederungshilfe Leistungen künftig zusammenlegen, also "poolen" dürfen. So soll ein Assistent etwa zur Hilfe zur Fortbewegung oder in der Wohnung für mehrere Menschen mit Handicaps eingesetzt werden können - allerdings nicht, wenn es um soziale Beziehungen oder persönliche Lebensplanung geht. Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich fürchte, dass es große Auseinandersetzungen geben wird, wenn Menschen ihre Assistenz allein in Anspruch nehmen wollen." Nancy Poser vom Forum behinderter Juristen warnte: "Damit wird erstmals durch dieses Gesetz ein immenser Eingriff in die Selbstbestimmung behinderter Menschen möglich gemacht."

Die Vorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, sprach vom "größten und wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben" der Koalition. Sozialverbände wie AWO, Caritas oder Sozialverband Deutschland lobten Korrekturen des Ursprungsentwurfs, etwa dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nun doch nicht eingeschränkt werden solle.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mehr Freiheiten für Behinderte: Bundesteilhabegesetz beschlossen . In: Legal Tribune Online, 01.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21325/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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