Bundestag stimmt Grundgesetzänderung zu: Geld vom Bund für Schu­l­­di­­gi­ta­­li­­sie­rung

21.02.2019

Nach langem Streit geht alles sehr schnell: Keine 24 Stunden nach der Einigung im Vermittlungsausschuss gibt der Bundestag grünes Licht für die Änderung des Grundgesetzes. Bald soll zusätzliches Geld an die Schulen fließen.

Die geplante Digitalisierung von Deutschlands Schulen hat eine weitere zentrale Hürde genommen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mit Zwei-Drittel-Mehrheit für eine entsprechende Grundgesetzänderung. Noch in diesem Jahr soll das erste Geld vom Bund an Länder und Kommunen fließen.

Das Gesetz erhielt in namentlicher Schlussabstimmung eine Mehrheit von 574 der 648 abgegebenen Stimmen. Mit Nein stimmten 74 Abgeordnete. Damit wurde die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit wie erwartet erreicht. Zuvor hatten alle Fraktionen außer der AfD dafür votiert. Grundlage war eine Vereinbarung im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag vom Mittwochabend. Die Länderkammer soll Mitte März grünes Licht geben.

Dann können fünf Milliarden Euro des Bundes für die Ausstattung der Schulen mit digitalen Geräten und Lernprogrammen fließen, zwei Milliarden für neue Sozialwohnungen und eine Milliarde für den Schienen-Nahverkehr. Die Grundgesetzänderung soll es dem Bund ermöglichen beziehungsweise erleichtern, den Ländern in diesen Bereichen, in denen sie zuständig sind, unter die Arme zu greifen. Die AfD war mit einem Antrag gescheitert, die Abstimmung abzusetzen.

Die ersten Bundesmittel sollen in diesem Jahr fließen, wie eine Sprecherin des Bundesbildungsministeriums mitteilte. Der Chef der Kultusministerkonferenz, Hessens Minister Alexander Lorz (CDU), betonte: "Der Digitalpakt Schule muss jetzt ins Laufen kommen, damit die Schulen Planungssicherheit haben und wir der Digitalisierung in unseren Schulen den notwendigen Schwung verleihen können."

WLAN, Whiteboards und Tablets

Nach der Grundgesetzänderung muss der bereits ausgehandelte Digitalpakt noch unterzeichnet werden. Das ist die bereits ausgehandelte Vereinbarung von Bund und Ländern über die Bundeshilfe in Höhe von fünf Milliarden Euro. Danach können die Schulträger, also etwa Kommunen, bei den Ländern Förderanträge stellen, hieß es. 

In Baden-Württemberg zum Beispiel soll mit den Bundesmitteln vorrangig WLAN an die Schulen gebracht werden, wie das Landesbildungsministerium mitteilte. Rein rechnerisch könnte das Land mit 142.000 Euro pro Schule oder 433 Euro pro Kind profitieren. Aus Rheinland-Pfalz hieß es, eingebunden würden auch Eltern- und Schülervertreter. 

Genutzt werden können die Mittel zum Beispiel auch für Anzeigegeräte wie Whiteboards, für Personalkosten für Systemadministratoren und für Endgeräte. Bis zu eine von den fünf Milliarden sollen auch in  Notebooks und Tablets fließen - jede einzelne Schule soll dafür bis zu 25.000 Euro bekommen können.

Lorz machte darauf aufmerksam, dass die Länder bei der Schuldigitalisierung nicht bei null anfangen. "Die Kultusminister der Länder haben sich bereits seit längerem auf dem Weg gemacht, der großen Herausforderung des digitalen Wandels zu begegnen, mit denen die allgemein- und berufsbildenden Schulen konfrontiert sind."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag stimmt Grundgesetzänderung zu: Geld vom Bund für Schul­di­gi­ta­li­sie­rung . In: Legal Tribune Online, 21.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33987/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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