Bundestag beschließt Änderung der Geschäftsordnung: Mehr Zwi­schen­fragen, weniger Belei­di­gungen

17.10.2025

Beleidigende Zwischenrufe und wiederholte Ordnungsrufe im Plenarsaal werden künftig teurer. Der Bundestag beschloss eine entsprechende Änderung seiner Geschäftsordnung. Die AfD wertet das als Angriff auf die Opposition.

Beleidigungen und Pöbeleien im Bundestag werden teurer. Eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes beschloss das Parlament am Donnerstagabend mit der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD. Das Ordnungsgeld, das Abgeordnete bei schwerwiegendem Fehlverhalten zahlen müssen, steigt damit von 1.000 auf 2.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 auf 4.000 Euro.

Wenn ein Parlamentarier binnen drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen werden muss, wird ebenfalls ein Ordnungsgeld fällig. Drei Ordnungsrufe innerhalb einer Sitzung führen sogar automatisch zum Verweis aus dem Plenarsaal.

"Es geht hierbei nicht um eine politische Richtung (...), sondern um das Wie unseres parlamentarischen Arbeitens", betonte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). AfD-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner sprach hingegen von einem "Frontalangriff gegen die Opposition". Er warf der Koalition unter anderem vor, sie wolle durch den Ausschluss von Abgeordneten die eigenen Mehrheiten sichern.

Höhere Abzüge für geschwänzte Namensabstimmungen

Teurer wird künftig auch das Fernbleiben bei namentlichen Abstimmungen. In solchen Fällen wird die Kostenpauschale der Abgeordneten künftig um 200 Euro gekürzt – doppelt so viel wie bisher. Wer am gesamten Sitzungstag unentschuldigt fehlt, muss in Zukunft sogar 300 Euro zahlen. 

Außerdem beschloss der Bundestag Änderungen an seiner Geschäftsordnung – "die größte Reform unserer Geschäftsordnung seit 1980", wie Klöckner hervorhob. Unter anderem sollen dadurch die Plenarsitzungen lebendiger werden. So werden etwa Zwischenfragen, die in regulären Debatten bereits üblich sind, künftig auch in Aktuellen Stunden zugelassen.

dpa/mk/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag beschließt Änderung der Geschäftsordnung: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58408 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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