Druckversion
Freitag, 23.01.2026, 17:56 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bundestag-atomkraftwerke-sollen-weiter-laufen-stromversorgung-winter
Fenster schließen
Artikel drucken
50148

Abstimmung im Bundestag: Atom­kraft­werke sollen weiter laufen

11.11.2022

AKW Meiler Isar 2

Auch das Atomkraftwerk Meiler Isar 2 soll weiter betrieben werden. Foto: Konrad Steininger/stock.adobe.com

Es ist der vorläufige Schlusspunkt unter einen heftigen Streit in der Ampelregierung. Die letzten drei deutschen Atomkraftwerke sollen über das Jahresende hinaus am Netz bleiben - aber nur für ein paar Monate.

Anzeige

Der Bundestag hat den vorübergehenden Weiterbetrieb der letzten drei deutschen Atomkraftwerke zur Sicherung der Stromversorgung beschlossen. Die Meiler Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland sollen damit bis zum 15. April kommenden Jahres in Betrieb bleiben, wie der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP am Freitag in Berlin beschloss. Im Zuge des Atomausstiegs hätten die Kraftwerke eigentlich zum Jahresende abgeschaltet werden sollen.

In namentlicher Abstimmung votierten 375 Abgeordnete für die Änderung des Atomgesetzes, dagegen stimmten 216, 70 enthielten sich, wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) bekanntgab. 661 Stimmen wurden abgegeben.

Der SPD-Abgeordnete Carsten Träger sagte mit Blick auf den 15. April: "Ich werde an diesem Tag meine Kinder und meine Frau umarmen und mit einem Glas Sekt anstoßen." Die Entscheidung für einen vorübergehenden so genannten Streckbetrieb sei verantwortbar. Es bleibe beim Atomausstieg. "Dann können Sie von der Unionsfraktion sich auf den Kopf stellen, mit den Füßen wackeln, dann ist Schluss, ein für alle Mal." Seine Fraktionskollegin Nina Scheer warnte, mit einem längerfristigen Weiterbetrieb von Atomkraftwerken würden erneuerbare Energien verdrängt.

Kritik von Union und Grünen

Scharfe Kritik kam von der Union. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sein "ein Minimalkonsens, Ergebnis einer zermürbenden monatelangen Debatte" innerhalb der Ampelkoalition. Eine nur kurzfristige Verlängerung der Laufzeiten bringe zu wenig Entlastung beim Preis und bei der Sicherheit der Energieversorgung. "Das Ganze ist ein Zu-wenig-Gesetzentwurf."

Die CDU/CSU-Fraktion hatte in einem eigenen Antrag neben einem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien eine Laufzeitverlängerung für die letzten drei deutschen Atomkraftwerke bis mindestens Ende 2024 vorgeschlagen. Die Abgeordneten begründeten das mit den hohen Strompreisen. Der CSU-Parlamentarier Andreas Lenz warf insbesondere Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Fehlinformationen in der Debatte um den AKW-Weiterbetrieb vor. "Lügen haben kurze Laufzeiten!"

Die Union nehme das Sicherheitsrisiko durch eine Laufzeitverlängerung "billigend in Kauf", erklärte der Grünen-Abgeordnete Harald Ebner. Nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl in den 1980er Jahren sei vielen klar geworden: "Atomkraft ist keine Lösung, und sicher ist nur das Risiko." Die Frage der Endlagerung hoch radioaktiven Atommülls sei ungelöst. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Christian Kühn, sprach mit Blick auf 16 Jahre unionsgeführter Bundesregierungen von einem "energiepolitischen Fiasko". Einige Grünen-Abgeordnete hatten vor der Schluss-Abstimmung deutlich gemacht, dass sie der Verlängerung nicht zustimmen wollen.

"Stromversorgung muss im Winter gesichert werden"

Carina Konrad von der FDP verteidigte den Beschluss als Entscheidung der Vernunft. Es sei kein "Selbstzweck der Ampel". Es gehe darum, die Stromversorgung im Winter zu sicher. Sie regte aber auch an, sich Gedanken über die Förderung von Schiefergas in Deutschland zu machen. Ihr Fraktionskollege Lukas Köhler sagte, es stelle sich die Frage, wie es 2023/24 weitergehe, aber da sei die Antwort nun Kohle und Gas.

Der Linken-Abgeordnete Ralph Lenkert warnte insbesondere vor den Risiken der Atomkraft. "Menschliches Versagen beim Betrieb ist immer möglich, siehe Tschernobyl." Auch Naturkatastrophen und Materialversagen seien möglich. Seine Fraktion fordere eine Verstaatlichung der Übertragungsnetze und staatliches Geld zur Stabilisierung der Strompreise. Das größte Risiko für die Stromversorgung gehe von Spekulationen mit Strom aus.

Thomas Ehrhorn von der AfD erklärte, die Grünen hätten schon lange geplant, die günstigen russischen Gaslieferungen zu sabotieren. Nicht Russland habe künstlich eine Preisknappheit geschaffen sondern die Regierung. Er sprach von einer "irren Sanktionspolitik". Deutschland sei auf dem Weg "in die Zerstörung unserer Industrienation". Seine Fraktion hatte die Aufhebung der Laufzeitbeschränkungen der Atomkraftwerke verlangt sowie Fördergelder zur Forschung an der friedlichen Nutzung der Kernenergie, im Haushalt 2023 bereits in Höhe von 100 Millionen Euro.

Der Beschluss des Bundestags ist der vorläufige Schlusspunkt eines heftigen Streits innerhalb der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Ende Oktober mit einem Machtwort entschieden, dass die verbliebenen drei Atomkraftwerke bis zum 15. April weiter betrieben werden sollen. Vorangegangen war eine lange Auseinandersetzung zwischen Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Habeck.

Im letzten Schritt ist noch der Bundesrat am Zug, der sich in seiner Sitzung am 25. November mit dem Vorhaben befassen könnte. Dass die Länderkammer die Pläne noch zu Fall bringt, ist aber sehr unwahrscheinlich.

dpa/cp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Abstimmung im Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50148 (abgerufen am: 25.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Atomkraft
    • Bundestag
    • Politik
Axel Fischer 22.01.2026
Korruption

OLG München zu Aserbaidschan-Affäre:

Ex-Bun­des­tags­ab­ge­ord­neter Fischer wegen Bes­tech­lich­keit ver­ur­teilt

Hat der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer Bestechungsgeld aus Aserbaidschan bekommen? Das musste das Münchner Oberlandesgericht klären – und hat nun ein Urteil gesprochen.

Artikel lesen
Schmierereien gegen Bundeskanzler Merz im Sauerland 22.01.2026
Durchsuchung

LG Arnsberg zu Anordnung durch AG:

Auch zweite Haus­durch­su­chung wegen Merz-Sch­mie­re­reien war rechts­widrig

Nach Anti-Merz-Schmierereien erklärt das LG Arnsberg auch die Hausdurchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten für rechtswidrig. Die Ermittlungen laufen dennoch weiter.

Artikel lesen
Der Verurteilte wird auf dem Weg zum Bezirksgericht in Nara von fünf Polizeikräften eskortiert 21.01.2026
Ausland

Japans Ex-Präsident Shinzo Abe getötet:

Atten­täter muss lebens­lang ins Gefängnis

2022 wurde der japanische Regierungschef vor laufenden Kameras bei einer Wahlveranstaltung erschossen. Die Tat löste weltweit Entsetzen aus. In der Nacht auf Mittwoch hat ein Gericht den Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Artikel lesen
Friedrich Merz 19.01.2026
Politik

Merz’ Vorstoß zur Arbeitskraft-Debatte:

Mehr arbeiten, weniger krank sein?

Bundeskanzler Friedrich Merz stellt steigende Krankheitstage infrage – und gleich auch das Arbeitszeitgesetz. Zwei politische Debatten, ein gemeinsamer Bezugspunkt: die verfügbare Arbeitskraft in Deutschland.

Artikel lesen
Foto eines grauen Wolfes 14.01.2026
Jagd

Änderung des Bundesjagdgesetzes:

Bun­des­re­gie­rung will den Wolf zum Abschuss frei­geben

Über 4.000 Wolfsrisse im Jahr 2024: Jetzt sieht ein Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) vor, den Schutzstatus des Wolfs deutlich zu lockern und die Jagd auf das Tier zu ermöglichen. Naturschützer protestieren.

Artikel lesen
Marine Le Pen 13.01.2026
Ausland

Nach Entzug des passiven Wahlrechts:

Le Pen kämpft vor Gericht um Chance auf Prä­si­dent­schaft

Dieser Prozess könnte den Ausgang der französischen Präsidentschaftswahl 2027 beeinflussen. Es geht um EU-Gelder und mögliche Scheinbeschäftigung – und für Marine Le Pen um ihre politische Zukunft.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Di­gi­ta­le Re­gu­lie­rung, E-Com­mer­ce und IT-Recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Freie Universität Berlin
Ju­rist*in (m/w/d)

Freie Universität Berlin , Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
Rechts­an­wält*in­nen im Be­reich IP/IT (3-5 Jah­re Er­fah­rung)

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Di­gi­tal-, IT- & Da­ten­schutz­recht | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Latham & Watkins LLP
Rechts­an­wält*in­nen im Be­reich IP/IT

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH