Bestechlichkeit im Zuge der "Aserbaidschan-Affäre": Anklage gegen zwei Ex-Uni­onsab­ge­ord­nete

29.01.2024

Aserbaidschans Regierung soll Parlamentarier bestochen haben, um Entscheidungen in einem Gremium des Europarats zu beeinflussen. Jetzt gibt es eine Anklage gegen zwei Ex-Abgeordnete der Union.

Wegen Bestechungsvorwürfen im Zuge der sogenannten Aserbaidschan-Affäre ist Anklage gegen zwei ehemalige Bundestagsabgeordnete der Union erhoben worden. Der Ex-CDU-Parlamentarier Axel Fischer aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land werde der Bestechlichkeit, der ehemalige CSU-Abgeordnete Eduard Lintner aus Unterfranken der Bestechung von Mandatsträgern verdächtigt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Montag mit. Ziel der Zahlungen sei die Beeinflussung von Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gewesen.

Lintner, der 33 Jahre lang im Bundestag und bis 2010 in der PACE saß, soll nach Angaben der Ermittler über zwei Gesellschaften bis 2016 "einen mehrfachen Millionenbetrag über 19 ausländische Briefkastenfirmen" erhalten haben. Diese soll er teils an andere Abgeordnete weitergeleitet haben, die Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans beeinflussen sollten.

Fischer, von 2010 bis 2018 als EVP-Fraktionschef in der PACE aktiv, soll nach Ansicht der Ermittler im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er im Jahr 2016 Bestechungsgeld in Höhe von 21.800 Euro erhalten haben.

Beeinflussung erst seit 2014 strafbar

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es in der Anklage um Zahlungen seit September 2014. Seitdem ist die Beeinflussung der Tätigkeit von Mitgliedern der parlamentarischen Versammlungen von internationalen Organisationen wie der PACE in Deutschland strafbar.

Seit Sommer 2023 wird im Bundestag eine weitergehende Reform des insoweit einschlägigen § 108e Strafgesetzbuch (StGB) diskutiert.

Lintner nennt Vorwürfe "großen Unsinn"

Lintner bezeichnete den Verdacht der Bestechung am Montag gegenüber der dpa in München als "großen Unsinn". Nach dem Ende seiner Zeit als Abgeordneter habe er sich als Lobbyist dafür eingesetzt, dass die Konfliktregion Berg-Karabach Aserbaidschan zugerechnet werde, ein aus seiner Sicht "völkerrechtlich korrekter Zustand". Dafür habe die Regierung dort auch Geld an seine Gesellschaften gezahlt. Er habe damit aber nicht andere Abgeordnete bestochen.

Aserbaidschan und Armenien bekriegen sich seit dem Zerfall der Sowjetunion um Berg-Karabach. Konnte sich die mehrheitlich von Armeniern bewohnte Region in den 1990er Jahren mit Hilfe Eriwans in einem blutigen Bürgerkrieg von Baku lösen, so gelang dem autoritär regierten Aserbaidschan 2020 die Revanche. Im Waffenstillstandsabkommen sicherte sich Aserbaidschan die Kontrolle über zwei Drittel des Gebiets von Berg-Karabach. Doch die Waffenruhe war brüchig und Aserbaidschan begann im September 2023 erneut eine Offensive, nur einen Tag später ergaben sich die unterlegenen Karabach-Armenier.

Fischer sagte der dpa am Montag, die Vorwürfe gegen ihn "treffen nicht zu, sie dienen einzig der Vorverurteilung". Er sei "so froh, dass nach drei Jahren die Staatsanwaltschaft endlich ihre Papiere bei Gericht vorlegt und vorbringt, was ich getan haben soll". Das Verfahren sei "nicht nur für meine Familie und besonders für meine Kinder belastend und gefährlich, sondern es zerstört auch mein berufliches und soziales Leben".

Ermittlungen dauerten mehrere Jahre

Die Generalstaatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben gegen zwei weitere Beschuldigte Anklage erhoben, denen vor allem Beihilfe vorgeworfen wird – zum Beispiel durch Kontaktaufnahme oder Abwicklung von Zahlungen. Eine weitere ehemalige Unionsabgeordnete, gegen die zwischenzeitlich wegen Bestechlichkeit ermittelt wurde, ist inzwischen gestorben. Ob es nach der Anklageerhebung zu einem Prozess kommt, entscheidet das Oberlandesgericht München.

Die Ermittlungen hatten sich über Jahre hingezogen. Schon im Jahr 2020 hatte es bei Lintner Durchsuchungen gegeben, im Jahr darauf hatte das Bundeskriminalamt (BKA) Fischers Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht.

Die Ermittlungen seien wegen des "konspirativen Vorgehens der Angeschuldigten" sehr komplex und zeitaufwendig gewesen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft dazu mit. Auch im Ausland seien zahlreiche Objekte durchsucht worden. Insgesamt seien dafür etwa 15 Anordnungen oder Rechtshilfeersuchen gestellt worden, unter anderem nach Zypern, Liechtenstein, Belgien, Estland, Lettland und Aserbaidschan sowie in die Schweiz und die Türkei.

Die Vorsitzende von Transparency Deutschland, Alexandra Herzog, bezeichnete die Anklageerhebung als Paukenschlag. "Wir sind gespannt, ob es jetzt angesichts des löchrigen Gesetzes gegen Abgeordnetenbestechung zu einer Verurteilung kommt", sagte Herzog am Montag. "Die Nachricht von heute verdeutlicht einmal mehr, dass Deutschland sich besser gegen die Gefahr der Einflussnahme durch autokratisch geführte Staaten mittels strategischer Korruption wappnen muss."

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bestechlichkeit im Zuge der "Aserbaidschan-Affäre": . In: Legal Tribune Online, 29.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53745 (abgerufen am: 15.10.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen