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Abstimmung im Bundestag: Weiter Ärger mit dem Geord­nete-Rück­kehr-Gesetz

07.06.2019

Sitze im Bundestag

© mdaake - stock.adobe.com

Abgelehnte Asylbewerber sollen es künftig schwerer haben, sich einer angeordneten Abschiebung zu entziehen. Der Bundestag hat am Freitag ein umstrittenes Gesetz beschlossen, welches die Regeln für Abschiebungen verschärft.

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Am Freitag hat der Bundestag ein umstrittenes Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Demnach sollen es abgelehnte Asylbewerber in Zukunft schwerer haben, gegen eine angeordnete Abschiebung vorzugehen. Im Rahmen der Abstimmung sprachen sich 372 Abgeordnete für das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz aus. 159 Abgeordnete lehnten den Entwurf ab. 111 Parlamentarier enthielten sich. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte: "Einer Pflicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen."

Auch aus den Reihen der SPD erhielt das neue Gesetz viel Zuspruch. Nur acht der 138 anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten gegen das Vorhaben. Linke und Grüne warfen der SPD daher vor, sie habe sich aus Machtkalkül und gegen die eigene Überzeugung für diesen Gesetzentwurf entschieden, der die Hürden für Abschiebegewahrsam senkt und eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen auch in normalen Gefängnissen erlaubt. Filiz Polat (Grüne) sprach von einem "schwarzen Tag für die Demokratie".

Die SPD wies die Vorwürfe zurück. Ihnen und der Union gehe es im Kern darum, die Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden so auszuweiten, dass weniger Abschiebungen scheitern. Unter anderem soll es Sanktionen für abgelehnte Asylbewerber geben, die eine falsche Identität angeben oder die Beschaffung von Reisedokumenten hintertreiben.

Scharfe Kritik erntete das Gesetz auch aus Hamburg, Berlin und Thüringen. Das neue Gesetz verstoße gegen europäisches Recht, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Senatoren Till Steffen (Hamburg), Dirk Behrendt (Berlin) und des Thüringer Ministers Dieter Lauinger, die gleichzeitig ankündigten, die Überweisung des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss zu beantragen, um es "grundlegend zu überarbeiten".

dpa/tik/LTO-Redaktion

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