Der Berliner Mietendeckel wird ein Fall für das BVerfG. Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU/CSU wollen mit einer abstrakten Normenkontrolle dessen Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Sie zweifeln an der Gesetzgebungskompetenz.
Ein Großteil der Abgeordneten von FDP und CDU/CSU im deutschen Bundestag wollen den Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) überprüfen lassen. Sie stellen an diesem Mittwoch in Karlsruhe einen Normenkontrollantrag gegen die Maßnahme, die den starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt dämpfen soll. "Das Land Berlin verletzt mit seinem Mietendeckel die Verfassung", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann. Es habe seine Befugnisse überschritten, weil das Mietrecht Sache des Bundesgesetzgebers sei.
"Insbesondere weil der Berliner Mietendeckel wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich zieht, sehen wir uns ganz besonders in der Pflicht, ihn vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen." Viele Vermieter seien Privatpersonen, die durch eine Immobilie fürs Alter vorsorgen wollten. Ihre bisherige Kalkulation werde nun gefährdet. "Diese rechtswidrige Zumutung wollen wir beseitigen", sagte Buschmann.
Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach werden die Mieten zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2022 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen.
Mit einer abstrakten Normenkontrollklage kann ein Antragsteller unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.
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dpa/mgö/LTO-Redaktion
Normenkontrollantrag: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41524 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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