Sitzung des Bundesrichterwahlausschusses: 15 neue Bun­des­rich­te­rinnen und Bun­des­richter gewählt

07.07.2022

Der Richterwahlausschuss hat in der heutigen Sitzung neun Richterinnen und sechs Richter an den obersten Bundesgerichten gewählt. Welche Posten müssen nun besetzt werden?

Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung für den Bundesgerichtshof (BGH), das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und den Bundesfinanzhof (BFH) insgesamt 15 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt. Damit kommt Bewegung in die Personalfragen an den Bundesgerichten.

Für den BGH wurden Olaf Arnoldi, Dr. Sonja Böhm, Dr. Antje Dietsch, Dr. Nadine Grau, Dr. Ulrike Holzinger, Dr. Mathias Kochendörfer und Dr. Gundula Momsen-Pflanz gewählt. Für den BFH wurden Dr. Ute Geisenberger, Dr. Ruben Martini, Dr. Franziska Peters, Katharina Wagner und Anja Wald gewählt und als Richter am BVerwG Dr. Andreas Koch, Dr. Kolja Naumann und Dr. Achim Seidel. Gewählt wird turnusgemäß einmal im Jahr, ernannt werden die Richter:innen dann im Laufe des Jahres, wenn an dem jeweiligen Gericht ein Posten frei wird.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Besetzung der Richter:innenposten an den obersten Gerichtshöfen des Bundes. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesminister:innen sowie 16 vom Deutschen Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz führt der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann (FDP), der nicht stimmberechtigt ist. Eingebunden in die Entscheidungen ist auch der Präsidialrat des jewiligen Gerichts - wenn er einen Kandidaten ablehnt, wird dieser normalerweise nicht gewählt.

Die Wahl der Bundesrichter:innen ist einerseits eine politische Entscheidung, muss aber andererseits die persönliche und fachliche Eignung berücksichtigen. Nach welchen Kriterien die Vorschläge und die Auswahl getroffen werden sollen und ob das Verfahren eine Reform braucht, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen.

Spitzenposten noch unbesetzt

Das gilt insbesondere, wenn es um die Besetzung der Spitzenposten an den Bundesgerichten geht. So hatte es um die Spitzenposten am BFH heftigen Streit zwischen der Richterschaft und dem Bundesjustizministerin - damals unter Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) - gegeben, der bisher nur teilweise beigelegt ist: Inzwischen ist zwar Dr. Hans-Josef Thesling zum BFH-Präsidenten ernannt worden, die Vizepräsidentenstelle ist aber noch vakant. In dem Streit ging es unter anderem darum, dass Lambrecht das Anforderungsprofil für Spitzenpositionen abgesenkt hatte.

Buschmann hat einen anderen Kurs eingeschlagen als seine Vorgängerin und die Änderungen am Anforderungsprofil rückgängig gemacht. Dennoch sind nicht alle Personalprobleme gelöst. So hatte sich die Große Koalition kurz vor Ende der Legislatur auch nicht auf einen Kandidaten für den Präsidentschaftsposten am BVerwG einigen können, auch diese Stelle ist unbesetzt, seit sich der ehemalige Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert im Juli des letzten Jahres in den Ruhestand verabschiedete. Die Amtsgeschäfte führt derzeit der Vize-Präsident Prof. Dr. Andreas Korbmacher. Außerdem sind zwei Vorsitzendenstellen nicht besetzt.

Nun könnte aber Bewegung in die Besetzungsfragen kommen - für die Besetzung von Spitzenposten hätte man die Wahl zwar nicht abwarten müssen, für frei werdende Posten stehen nun aber jedenfalls die neu gewählten Bundesrichter:innen bereit.

aka/ku/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sitzung des Bundesrichterwahlausschusses: 15 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt . In: Legal Tribune Online, 07.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48980/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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