Bundesrichter rügt Presseregeln der US-Regierung: Pen­tagon darf kri­ti­sche Presse nicht aus­sperren

10.04.2026

Das Pentagon wollte die Presse im eigenen Haus einschränken. Die zog dagegen vor Gericht und gewann. Eine erneute Schlappe für die US-Regierung – der Bundesrichter kritisiert in deutlichen Worten Angriffe auf die Pressefreiheit.

Es ist ein Kampf um die Pressefreiheit in den USA: Das Pentagon hat im Streit um verschärfte Regeln für Journalisten vor Gericht erneut eine juristische Niederlage erlitten. Mit scharfen Worten rügte ein Bundesrichter das Verteidigungsministerium, gegen eine frühere Anordnung des Gerichts verstoßen zu haben. Diese hatte vorgesehen, dass Medienvertretern wieder Zugang zum Pentagon gewährt werden muss.

Die New York Times hatte gegen die neuen Richtlinien geklagt, die das Pentagon im Oktober eingeführt hatte. Diese sahen vor, dass Reportern die Akkreditierung des Ministeriums verweigert werden darf, falls sie Informationen ohne Genehmigung der Behörde veröffentlichen – selbst wenn diese vorher nicht als geheim eingestuft waren. 

Journalisten, die diesen Vorgaben nicht zustimmten, mussten ihre Hausausweise abgeben und ihre Arbeitsplätze im Pentagon räumen. Neben der New York Times hatten sich nahezu alle großen US-Medienhäuser quergestellt: Sender wie ABC, CBS, NBC, CNN und selbst US-Präsident Donald Trumps konservativer Lieblingssender Fox News weigerten sich, den 21 Seiten langen Regelkatalog zu unterzeichnen. Laut der Washington Post blieb letztlich von einst Hunderten akkreditierten Reportern nur eine Handvoll vorwiegend rechter Berichterstatter übrig, die Trump und seine Regierungspolitik ausgesprochen wohlwollend begleiten.

Richter spricht von Autokratie

Bundesrichter Paul Friedman hatte die neuen Richtlinien erst im März für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin kündigte das Pentagon eine Überarbeitung der Regeln an. Gegen die jüngste Version der Regeln ging die New York Times erneut vor. Richter Friedman gab der Zeitung nun wieder recht.

In seiner Anordnung stellte der Richter zudem "wieder einmal" klar, worum es in dem Fall tatsächlich ginge: nämlich um den Versuch von Verteidigungsminister Pete Hegseth, zu "diktieren, welche Informationen die amerikanische Öffentlichkeit erhält". Die US-Verfassung und die Menschen in Amerika verlangten mehr von ihrer Regierung, kritisierte er. Die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit sei zu jeder Zeit gefährlich, "insbesondere in Kriegszeiten", mahnte der Richter. Die Unterdrückung politischer Meinungsfreiheit sei "das Kennzeichen einer Autokratie, nicht einer Demokratie". 

Der erste Zusatzartikel der US-Verfassung schützt unter anderem die Rede-, Religions- und Pressefreiheit. So darf der Kongress grundsätzlich keine Gesetze erlassen, die diese Freiheiten einschränken.

Geht der Streit in die nächste Runde?

Trotzdem versucht Trumps Regierung seit Beginn seiner zweiten Amtszeit, den Zugang unabhängiger Medien mit verschiedenen Maßnahmen zu beschränken. So wurde die Zusammensetzung des sogenannten Presse-Pools des Weißen Hauses geändert, wodurch Agenturen wie Associated Press, Reuters und Bloomberg ihre festen Plätze verloren. Zugelassen wurden stattdessen als "Neue Medien" bezeichnete rechte Blogger und Social-Media-Influencer, von denen die Regierung bei Pressekonferenzen kaum kritische Rückfragen zu befürchten hat.

In seiner gestrigen Anordnung forderte Bundesrichter Friedman nun erneut eine Nachschärfung der Presseregelungen. Das Pentagon muss bis zum 16. April erklären, wie es die neue Anordnung umsetzt. 

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte auf X, man habe rechtskonform gehandelt und sehe keinen Änderungsbedarf. Das Verteidigungsministerium werde daher in Berufung gehen. Das war auch schon nach der früheren Anordnung des Richters angekündigt worden. Laut Richter Friedman ist bislang aber keine Berufung bei Gericht eingegangen.

dpa/jh/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesrichter rügt Presseregeln der US-Regierung: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59693 (abgerufen am: 08.05.2026 )

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