Die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung soll nach dem Willen der Bundesregierung unter Strafe gestellt werden. In einem Gesetzentwurf schlägt sie die Schaffung eines neuen Straftatbestandes vor, der eine "abstrakt das Leben gefährdende Handlung" verbietet.
Angehörige und den Suizidwilligen nahestehende Personen sollen hingegen, wenn sie lediglich als nicht gewerbsmäßig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligt sind, von der Strafandrohung ausgenommen werden.
Bisher ist die eigenverantwortliche Selbsttötung, deren Versuch und die Teilnahme daran nach deutschem Recht straflos. Allerdings nähmen die Fälle zu, bei denen Personen gegen Entgelt eine schnelle und effiziente Möglichkeit für einen Suizid anbieten, schreibt die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung.
Diese "Kommerzialisierung" lasse befürchten, dass die Hilfe zum Suizid als normale Dienstleistung angesehen werde und sich Menschen zur Selbsttötung anleiten ließen, die das ohne ein solches Angebot nicht tun würden. Die Bundesregierung sieht hier Handlungsbedarf, da das Leben des Menschen in der Werteordnung des Grundgesetzes an oberster Stelle der zu schützenden Rechtsgüter stehe.
hib/age/LTO-Redaktion
Gewerbsmäßige Suizidhilfe soll verboten werden: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7559 (abgerufen am: 21.09.2024 )
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