Die Bundesregierung hält eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland derzeit nicht für nötig, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin mit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Bundeswehr in Ausnahmesituationen wie Terrorangriffen aus der Luft militärische Mittel auch im Inland einsetzen dürfe. Dazu sei aber im Einzelfall eine Entscheidung der Bundesregierung notwendig.
Experten und Politiker hatten moniert, dass dadurch im Ernstfall zu viel Zeit verloren gehe, und eine Grundgesetzänderung gefordert, um das Verfahren zu beschleunigen. Seibert wollte nicht sagen, wie genau das Kabinett seine Entscheidung im Ernstfall treffen würde. Dies seien "hypothetische Überlegungen", sagte er.
dpa/age/LTO-Redaktion
Bundeswehreinsätze im Inland: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6880 (abgerufen am: 12.01.2025 )
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