Zweiter Anlauf der Bundesregierung: Maghreb-Staaten und Geor­gien sollen "sichere Her­kunfts­staaten" werden

18.07.2018

Die Bundesregierung will Georgien und die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Auch die FDP ist dafür. Das Vorhaben könnte aber erneut am Widerstand der Grünen scheitern. 

Die Bundesregierung will Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklären. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf, der bei Grünen und Linken vorab bereits auf Widerstand gestoßen war. Ziel der Regierung ist es, die Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern zu beschleunigen. Außerdem kann, wer aus einem dieser so etikettierten Staaten stammt, leichter abgeschoben werden. "Es war schwer genug, die Ressortabstimmung so zu gestalten, dass wir heute ins Kabinett kommen", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Der Entwurf sieht eine Stichtagsregelung für diejenigen vor, die jetzt schon einen Arbeitsplatz haben oder einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben. Obwohl für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten eigentlich ein Arbeitsverbot gilt, sollen sie weiter arbeiten dürfen. Stichtag ist dieser Mittwoch.

Gesetz scheiterte bereits 2017 im Bundesrat

Die Flüchtlingsrechte-Organisation Pro Asyl lehnt den Entwurf ab. Sie ist der Ansicht, dass bei "Schnellverfahren mit faktischer Umkehr der Beweislast" die Situation des einzelnen Asylsuchenden nicht ausreichend gewürdigt wird. Der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch): "Noch immer gilt, dass in den Maghreb-Staaten Journalisten, Minderheiten und Homosexuelle nicht sicher sind vor Verfolgung und Haft." Seine Parteikollegin Claudia Roth nannte den Beschluss einen grundlegenden "Angriff auf das Recht auf Asyl". "Die stetige Relativierung geltenden Rechts durch die Bundesregierung ist zutiefst besorgniserregend", so Roth weiter.

Neben den Staaten der Europäischen Union gelten Ghana, Senegal, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und das Kosovo als sogenannte sichere Herkunftsländer. 2017 war der Versuch der Regierung, die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, im Bundesrat am Widerstand von Landesregierungen mit Beteiligung von Grünen und Linken gescheitert

Die Geschichte scheint sich auch dieses Jahr zu wiederholen: Rot-Rot-Grün in Berlin will dem Gesetz im Bundesrat wohl nicht zustimmen. Sowohl Linke als auch Grüne unterstrichen am Mittwoch, dass sie das Vorhaben ablehnen. Die SPD äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht.

FDP: "Grüne verschließen Augen vor der Realität"

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) sagte: "Die Grünen werden bei diesem Gesetz Farbe bekennen müssen. Es wäre verheerend, wenn sie sich erneut sinnvollen Maßnahmen gegen illegale Migration und Kriminalität entgegenstellen würden." Seehofer sagte: "Für dieses Gesetz braucht man zwei Bundesländer mit grüner Beteiligung." Er wolle aber jetzt noch nicht das Gespräch mit den Landesregierungen suchen, sondern erst wenn diese ihre eigenen Forderungen benannt hätten. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae erklärte: "Die Grünen verschließen die Augen vor der Realität und kreieren ein völlig falsches Bild."

Laut Seehofer will die Bundesregierung im Herbst einen weiteren Gesetzentwurf verabschieden, um weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote von unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zweiter Anlauf der Bundesregierung: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29837 (abgerufen am: 02.12.2024 )

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