Spahns Digitalisierungspläne: Gesetz zur elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­akte kon­k­re­ti­siert

02.04.2020

Röntgenbilder oder Impfungen: Wichtige Daten für den nächsten Arztbesuch sollen Patienten bald auch digital zur Hand haben können. Das Gesetzesvorhaben hat die Regierung beschlossen. Aber sind die Daten auch ausreichend geschützt?

Gerade gilt die volle Konzentration von Ärzten und Pflegekräften dem Kampf gegen das Coronavirus - doch die grundlegende Digitalisierung des Gesundheitswesens soll trotzdem vorankommen. Für das zentrale Vorhaben von Minister Jens Spahn (CDU) läuft auch schon ein Countdown: Ab 1. Januar 2021 soll für alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) als freiwilliges Angebot starten - so steht es bereits im Gesetz. Das Kabinett brachte am Mittwoch nun auch Regelungen zu konkreten Funktionen und zum Datenschutz auf den Weg. Dass die teils erst später greifen sollen, stößt auf Protest.

Spahn sagte mit Blick auf die Coronakrise: "Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen." Das Gesetz solle dafür sorgen, dass solche Angebote schnell im Alltag ankommen. Nach jahrelangem Gezerre um mehr Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte will er bei der Digitalisierung Tempo machen. Denn schon der Aufbau einer geschützten Dateninfrastruktur des Gesundheitswesens mit Verbindungen zu Praxen und Kliniken kam lange nur mühsam voran.

Elektronische Befunde, Röntgenbilder und Impfausweise

Festschreiben soll das Gesetz jetzt einen Anspruch für Patienten, dass E-Akten auch mit Inhalten gefüllt werden - und schrittweise mit mehr und mehr Funktionen. So sollen neben Befunden, Arztbriefen und Röntgenbildern ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können. Versicherte sollen bei einem Krankenkassenwechsel dann ihre digitalen Daten mitnehmen können. In Kraft treten soll das Gesetz voraussichtlich im Herbst, der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Beim Datenschutz gilt: Die Versicherten entscheiden, was in ihrer E-Akte gespeichert wird und was sie wieder löschen wollen. Und sie bestimmen, wer auf Daten zugreifen darf - allerdings trotz Kritik von Datenschützern noch nicht sofort zum Start in einer verfeinerten Variante. Erst ab 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann. Dann soll es möglich sein, dass ein Mediziner zwar generell auf die ePA zugreifen darf, aber bestimmte Befunde nicht angezeigt bekommt.

Datenschutz mit einjähriger Verzögerung?

Die Opposition beklagte ein "Hau-Ruck-Verfahren". Dass Patienten im ersten Jahr nur entweder alle oder keine Daten freigeben könnten, sei skandalös, sagte Linke-Gesundheitspolitiker Achim Kessler. "Weder muss ein Zahnarzt Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch haben noch eine Orthopädin über eine Psychotherapie." Auch Spahns Koalitionspartner SPD signalisierte, im parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen, ob der Datenschutz ausreichend gesichert ist. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Versicherte ab 2023 einwilligen können, in der ePA gespeicherte Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt der medizinischen Forschung bereitzustellen.

Spahn betonte, jeder Versicherte bekomme die Möglichkeit, seine Daten in der E-Akte sicher zu speichern. "Dieses Gesetz nutzt und schützt Patienten gleichermaßen." Für den Schutz der verarbeiteten Daten soll demnach jeder Beteiligte vom Arzt über Kliniken bis zu Apotheken direkt verantwortlich sein. Betreiber innerhalb der Dateninfrastruktur müssen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich melden – bei Versäumnissen sollen bis zu 300.000 Euro Bußgeld drohen.

Technisch sollen Patienten ihre E-Akte auf Smartphones oder Tablets einsehen können - wer keins hat, zum Beispiel auch in einer Filiale seiner Krankenkasse. Daneben geplant ist eine App, mit der man sich E-Rezepte aufs Smartphone laden und in Apotheken einlösen kann. Auch Überweisungen zum Facharzt sollen elektronisch übermittelbar werden. Um die Mediziner zum Mitziehen bei der E-Akte zu ermuntern, sollen Anreize kommen: Wenn Ärzte und Krankenhäuser sie erstmals mit Dokumenten füllen, bekommen sie zehn Euro als Vergütung. Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, begrüßte, dass die Akte nun auf die Zielgerade komme. Für den Erfolg sei es wichtig, dass man Daten nicht manuell eingeben müsse, sondern von den Ärzten abrufen könne.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Spahns Digitalisierungspläne: Gesetz zur elektronischen Patientenakte konkretisiert . In: Legal Tribune Online, 02.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41185/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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