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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: Geld­wä­sche-Reform auf den Weg gebracht

14.10.2020

Geldwäsche (Symbol)

k.u.r.t. - stock.adobe.com

Die Bundesregierung will Geldwäsche effektiver verfolgen. Am Mittwoch beschloss das Kabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Künftig soll jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein können.

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Geldwäsche soll in Deutschland effektiver strafrechtlich verfolgt werden können. Wie das Kabinett am Mittwoch beschloss, soll es künftig grundsätzlich strafbar sein, kriminelle Profite zu verschleiern - unabhängig davon, durch welche Straftat das Vermögen erworben wurde.

Bislang war die Verfolgung nach § 261 Strafgesetzbuch (StGB) nur unter der Voraussetzung möglich, dass zuvor eine bestimmte rechtswidrige Straftat begangen wurde. Welche, das regelte ein präziser Vortatenkatalog in Absatz 1 der Strafnorm. Dieser Katalog – im Laufe der Jahre bereits immer wieder vom Gesetzgeber aufgestockt – umfasst unter anderem Verbrechen wie Raub oder gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln, aber auch Vergehen wie Hehlerei, Bestechung, die Unterstützung terroristischer Vereinigungen oder die Steuerhinterziehung. Der Strafrahmen bleibt dagegen gleich: Möglich sind in der Regel Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Der nun beschlossene Gesetzesentwurf verzichtet auf den selektiven Vortatenkatalog. Künftig kann also jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein. Federführend bei dem Entwurf waren das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF). In einer gemeinsamen Erklärung sprachen die beiden Ministerien am Mittwoch von einem "Paradigmenwechsel im deutschen Geldwäschestrafrecht". Der Geldwäschetatbestand werde in Zukunft deutlich häufiger als bisher greifen. 

Entwurf stieß im Vorfeld auf Kritik

"Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Das sei wichtig, um Täter zu stoppen, die kriminelle Profite verschleiern und schmutziges Geld in den Wirtschaftskreislauf einschleusen. "Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten müssen mit aller Konsequenz verfolgt werden", betonte Lambrecht.

Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bekommt die Geldwäschebekämpfung mit den neuen Regeln "mehr Biss". Scholz sagte, "es wird einfacher, Geldwäsche nachzuweisen und Kriminellen illegale Profite abzunehmen."

Der Entwurf war im Vorfeld von Wirtschaftsstrafrechtlern und Verteidigern stark kritisiert worden. Befürchtet wurde ein uferloser Straftatbestand, der die Justiz nur unnötig belastet. Der Bundestag muss der Reform noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43100 (abgerufen am: 12.01.2026 )

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