Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: Anti-SLAPP soll nicht für rein deut­sche Fälle kommen

10.12.2025

Klagen als Einschüchterungstaktik: Die Bundesregierung hat ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (SLAPP-Klagen) beschlossen. Anders als bisher geplant soll es aber nicht für rein innerdeutsche Fälle gelten. Das EU-Recht wird 1:1 umgesetzt.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine die Anti-SLAPP-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzt. "SLAPP" steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation. Mit einem Gesetz sollen Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten sollen besser vor Klagen geschützt werden, die vor allem dem Ziel der Einschüchterung dienen. 

Dabei geht es um Schikane-Klagen, die offensichtlich darauf abzielen, Menschen einzuschüchtern oder zum Schweigen zu bringen, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse wie etwa Korruption oder Umweltschäden äußern. Solche Klagen sollen durch die Gerichte schnell abgewiesen werden können. Für die Beklagten soll es gleichzeitig leichter werden, die Kosten, die ihnen durch die Klage entstanden sind, erstattet zu bekommen. 

Anders als im ersten Gesetzesentwurf geplant, sollen die neuen Regeln in Deutschland allerdings nur dann zur Anwendung kommen, wenn es sich um eine grenzüberschreitende Angelegenheit handelt, also etwa eine Klage eines Italieners gegen ein deutsches Medium. Laut Entwurf sollen sie nicht gelten, wenn es um Rechtsstreitigkeiten zwischen Parteien geht, die ihren Wohnsitz im Inland haben und sich "alle den Sachverhalt betreffenden Umstände im Inland befinden". Hintergrund für die bloße 1:1 Umsetzung der Richtlinie dürfte nachhaltige Kritik von Verbänden und Fachöffentlichkeit sein. So kritisierte etwa der Deutsche Richterbund den ursprünglichen Entwurf scharf. Auch LTO-Chefredakteur und Medienrechtler Dr. Felix W. Zimmermann stellte bereits im Sommer in einer mehrteiligen Analyse dar, warum aus seiner Sicht der gesamte Regulierungsansatz zu SLAPP missglückt ist und warum Journalisten und Medien damit nicht geholfen wird.

Zimmermann begrüßt die Entscheidung, die Anti-SLAPP-Regeln nur in dem Umfang umzusetzen, wie es europarechtlich zwingend vorgeschrieben ist. “Das Gesetz hätte nur zu unnötiger Mehrarbeit für Gerichte geführt, Kläger pauschal unter Missbrauchsverdacht gestellt und vor allem Journalisten, Medien und Bürgern so gut wie gar nicht geholfen”, so Zimmermann in LTO. Allerdings gebe es auch in Deutschland strukturelle Defizite, die Medien und Journalist:innen benachteiligten und politisch angegangen werden müssten. “Daher ist zu hoffen, dass sich Regierung oder nun der Bundestag Problemen wie etwa unberechtigten Abmahnungen, dem fliegenden Gerichtsstand und überzogenen Prozesskosten widmen”, so Zimmermann weiter.

Bundesjustizministerin Hubig: Einschüchterungsklagen ein Problem in manchen europäischen Ländern

Für den verbleibenden grenzüberschreitenden Anwendungsbereich setzt eine SLAPP-Klage voraus, dass erstens der Hauptzweck des Rechtsstreits darin besteht, die Beteiligung des Beklagten am öffentlichen Meinungsprozess zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren und zweitens der fragliche Rechtsstreit unter Berücksichtigung aller Umstände missbräuchlich geführt wird. Eine Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess in diesem Sinne ist zum Beispiel die Teilnahme an einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels in einer Zeitung, ein Post in den sozialen Netzwerken oder die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie.

"Einschüchterungsklagen sind in manchen europäischen Ländern in den letzten Jahren zu einem echten Problem geworden", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Das deutsche Zivilprozessrecht sei bereits jetzt schon gut aufgestellt, um solchen missbräuchlichen Klagen zu begegnen. Mit den neuen Regeln erhielten die Gerichte nun weitere Instrumente, um Klagemissbrauch einzudämmen. "Es gibt keine Demokratie ohne freie Presse, ohne kontroverse öffentliche Debatte, ohne Menschen, die den Mund aufmachen und sich engagieren. Deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass kritische Stimmen mundtot gemacht werden – durch Einschüchterung oder gar Bedrohung", so Hubig.

Dutzende Klagen und dann ein Mord

Eine bekannte Betroffene solcher Klagen war etwa die 2017 ermordete Enthüllungsjournalistin und Bloggerin Daphne Caruana Galizia aus Malta. Sie hatte zu Korruption im Zusammenhang mit einem Vertrag für ein Kraftwerk und Verbindungen in die höchste Ebene der Politik des EU-Inselstaats recherchiert. Nach Angaben der EU-Kommission liefen gegen sie 47 Klagen.

Typisch für sogenannte SLAPP-Klagen ist das Machtungleichgewicht zwischen Klägern – Lobbygruppen oder vermögende Geschäftsleute – und Beklagten. Oft geht es weniger darum, mit der Klage Erfolg zu haben, als darum, die Betroffenen abzuschrecken - etwa durch die mit einem Verfahren verbundenen Kosten.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58836 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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