Die Digitalisierung der Justiz ist aktuell ein viel diskutiertes Thema. Auch die BRAK meldet sich zu Wort – mit einem "Ja" zur Digitalisierung, sofern es dabei nicht zu Abstrichen bei rechtsstaatlichen Grundsätzen kommt.
In Deutschland wurden bereits einige Schritte in Richtung einer Digitalisierung der Justiz gemacht. Dazu zählt auch die Einrichtung und der Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dessen Nutzung ab dem 1. Januar 2022 für alle Anwälte verpflichtend ist. Damit sei die Anwaltschaft, so die BRAK in einer am Montag veröffentlichten Erklärung, zugleich Vorreiterin und Garant für das Funktionieren einer "Digitalen Justiz".
Mit Blick auf die anstehende Justizministerkonferenz (JuMiKo) begrüßt die BRAK die Bereitschaft, die bereits umgesetzten Schritte im Rahmen der Digitalisierung der Justiz weiter voranzutreiben. So hat die Kammer einen umfangreichen Forderungskatalog ausgearbeitet, der konkrete Vorschläge enthält. Denn es reiche nicht aus, nur zu kritisieren. Es müssten auch konkrete Vorschläge her und hier gehe die BRAK nun voran, erklärt BRAK-Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels.
"Das mit der Digitalisierung verbundene Potenzial muss dafür genutzt werden, den Zugang zum Recht für alle gleichermaßen zu sichern und zu stärken. Die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen durch digitale Lösungen fördert nicht nur Bürokratieabbau, sondern erleichtert Rechtsuchenden zugleich den Zugang zu den Gerichten. Ein Angebot digitaler Konzepte für Bürger setzt allerdings zwingend voraus, dass der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend funktioniert", stellt Wessels die Chancen, die eine weitere Digitalisierung der Justiz bietet, dar.
Es bedürfe nun zunächst einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur, um die Vorteile digitaler Technologien für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Auch sei eine Sicherung des Datenschutzes erforderlich.
Essentiell sei es schließlich, so die BRAK, die Anwaltschaft weiter in digitale Verfahren einzubeziehen. Denn "es sind freie und unabhängige Anwälte, die den Zugang zum Recht sichern". Rechtssuchende müssten deshalb an jedem Punkt des Verfahrens Rechtsanwältinnen und -anwälte ihrer Wahl hinzuziehen können und digitale Lösungen müssten auch durch Anwältinnen und Anwälte den Mandantinnen und Mandanten nutzbar gemacht werden können.
ast/LTO-Redaktion
BRAK im Vorfeld der JuMiKo: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46590 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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