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Bundesrechnungshof zur Schuldenaufnahme: Kre­di­t­auf­nahme für "Dop­pel­wumms" ver­fas­sungs­widrig?

18.10.2022

Bundesrechnungshof

Nach Ansich des Bundesrechnungshofs ist der geplante Rettungsschirm zur Abfederung der Energiekrise verfassungswidrig. Foto: nmann77/adobe.stock.com

Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für den 200 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm gegen die hohen Energiepreise für verfassungswidrig. Es müsse eine andere Lösung gefunden werden. 

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Die Bundesregierung hatte geplant, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Milliarden Euro anzulegen, aus dem bis 2024 im Zusammenhang mit der Energiekrise stehende Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen gestemmt werden sollen. 

Aus einem Bericht an den Haushaltsausschuss wird nun deutlich, dass der Bundesrechnungshof Einwände gegen das geplante Vorgehen hat. "Die vorgesehene Kreditaufnahme 'auf Vorrat' verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit", heißt es darin.

Diese im Grundgesetz verankerte Regel schreibt vor, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird. Aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen. 

Der Rechnungshof spricht sich in seinem Bericht dafür aus, den Schutzschirm ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren.

Die Unionsfraktion im Bundestag kündigte an, sie könne angesichts der deutlichen Rechnungshof-Kritik "den Finanzierungsweg der Ampel nicht mitgehen". "Wir können uns nicht einfach über den Aspekt der 'Verfassungswidrigkeit' hinwegsetzen", betonte der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Christian Haase. Er schlug stattdessen einen Nachtragshaushalt noch in diesem Jahr sowie die weitere Finanzierung über den Kernhaushalt für 2023 vor.

Der Artikel entspricht der aktualisierten Version von 17:31 Uhr.

pab/dpa/LTO-Redaktion

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Bundesrechnungshof zur Schuldenaufnahme: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49921 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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