Antrag im Bundesrat: Wölfe sollen ver­mehrt abge­schossen werden dürfen

18.10.2018

Die Zahl der Wölfe in Deutschland nimmt zu, jüngste Vorfälle machen das Thema dringlicher. Drei Bundesländer wollen deshalb einen Antrag stellen, der den Schutz des Raubtieres nach deutschem Recht lockern soll. Es geht um Grundsätzliches.

Die zunehmende Verbreitung des Wolfes in Deutschland ruft die Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen auf den Plan. Sie verlangen einen anderen Umgang mit dem Raubtier, klare Regeln für den Abschuss und ein Konzept, wie künftig mit größeren Beständen umzugehen ist. Einen entsprechenden Entschließungsantrag wollen die drei Länder am kommenden Freitag in den Bundesrat einbringen, wie das Umweltministerium in Dresden am Mittwoch bekanntgab.

Nach dem Willen der drei Länder sollt ein nationales Konzept Standards bei Herdenschutz, Schadensausgleich und beim Umgang mit auffälligen Wölfen setzen. Es sei für die Menschen und speziell für Tierhalter nicht nachvollziehbar, dass in jedem Bundesland andere Regelungen angewendet oder Gesetze unterschiedlich ausgelegt würden, argumentieren sie. Ein einheitlicher Rahmen mache Entscheidungen bundesweit nachvollziehbar und sorge für mehr Rechtssicherheit - auch für die Mitarbeiter von Behörden, falls sie im Einzelfall über einen Abschuss auffälliger Wölfe entscheiden müssten, so die drei Bundesländer.

Auch die Bundesregierung will den Umgang mit den Tieren regeln, das jedenfalls steht im Koalitionsvertrag. Dazu soll ein geeigneter Maßnahmen- und Kriterienkatalog zur "Entnahme" von Wölfen entwickelt werden. Wölfe, die dem Menschen gefährlich werden oder Weidezäune überwinden, sollen nach dem Willen der Bundesregierung abgeschossen werden dürfen. Bislang wurde das aber noch nicht umgesetzt.

Länder fordern Quotenabschüsse

Nahezu täglich gebe es in Sachsen Meldungen über Wolfssichtungen und gerissene Tiere, sagte der Umweltminister des Freistaats, Thomas Schmidt (CDU). "Auch wenn der Schutz des Wolfes ein wichtiges Anliegen ist, muss der Mensch auch weiter an erster Stelle stehen. Sicherheit geht vor Artenschutz." Schmidt erinnerte daran, dass Sachsen das erste Bundesland gewesen sei, in dem der Wolf vor gut 20 Jahren wieder heimisch wurde. "Mittlerweile ist fast die Hälfte der Landesfläche dauerhaft mit Wölfen besiedelt."

Die drei Länder fordern eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, um Spielräume des europäischen Rechts auch in Deutschland zu nutzen. Hierzulande würden strengere Regeln für Ausnahmen beim Wolfsschutz gelten als sie die EU vorschreibt, argumentiert man in Dresden, Potsdam und Hannover. Was die EU ausnahmsweise erlaubt, sollte auch nach deutschem Recht gestattet werden. So fehle im Bundesnaturschutzgesetz eine Regelung für Quotenabschüsse. Eine solche würde es ermöglichen, unabhängig von aktuellen Schäden durch den Wolf gegebenenfalls eine festgelegte Anzahl von ihnen erschießen zu dürfen.

Die drei Antragsteller regen an, den sogenannten "Erhaltungszustand der mitteleuropäischen Flachlandpopulation an Wölfen" jährlich neu zu bewerten. Dazu gehöre ein gemeinsames Monitoring nach gleichen Verfahren gemeinsam mit Polen. Das Erreichen eines "günstigen Erhaltungszustandes" ist aber auch für die drei Bundesländer die Voraussetzung dafür, den strengen Schutzstatus des Wolfes zu lockern. Erhaltungszustand meint die Sicherung einer Mindestzahl von Tieren, die ein Aussterben der Population in den nächsten 100 Jahren verhindert.

Nutztierhalter sollen besser unterstützt werden

Weiter sieht der Antrag des Länder-Trios vor, betroffene Nutztierhalter besser als bisher zu unterstützen. "Hier sind die Grenzen, die uns beihilferechtliche Regelungen der EU setzen, längst ausgereizt", betonte Umweltminister Schmidt. Es reiche nicht, Haltern der Nutztiere 80 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrozäune oder Herdenschutzhunde zu ersetzen. Auch der Arbeitsaufwand und die laufenden Kosten für die Haltung der Hunde sollten erstattet werden. "Darauf muss der Bund bei der EU hinwirken."

In der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf sind aktuell 77 Wolfsterritorien aufgelistet. Neben 56 Rudeln sind 19 Paare und zwei territoriale Einzeltiere nachgewiesen. Wölfe gibt es in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Antrag im Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31567 (abgerufen am: 07.10.2024 )

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