Bundesrat: Verbot ungedeckter Leerverkäufe gebilligt

hho/LTO-Redaktion

14.07.2010

Der Bundesrat hat das "Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte" gebilligt, das potenziell krisenverstärkende Transaktionen auf den Finanzmärkten verbietet.

Der Gesetzgeber will durch das Gesetz negativen Marktentwicklungen entgegentreten und einen Beitrag zur Stabilität der Finanzmärkte leisten. Die Finanzkrise habe gerade in jüngster Vergangenheit mit der Ausweitung der Turbulenzen auf die Märkte für Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten der EU noch einmal neue Dimensionen erreicht, hielt der Bundestag anlässlich seiner Abstimmung über das Gesetz fest (BT-Drs. 397/10).

Aus diesen Gründen führt er neue Vorschriften in das Wertpapierhandelsgesetz ein, die ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, unter bestimmten Umständen verbieten.

Auch wird der Abschluss von bestimmten ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten (sogenannte Credit Default Swaps, CDS) untersagt, bei denen kein eigener Absicherungszweck besteht.

Zitiervorschlag

Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/964 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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