Die Beschlüsse des Bundesrats betreffen vor allem Eltern und Arbeitnehmer, die unter der Coronakrise leiden. Außerdem wurde Stephan Harbarth zum neuen BVerfG-Präsidenten gewählt und Zucker in Babytees verboten.
In seiner ersten regulären Sitzung seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat der Bundesrat mehrere Gesetze zur Abmilderung der Krisenfolgen beschlossen. Es profitieren Kurzarbeiter, Arbeitslose, werdende Eltern und Altenpfleger. Abseits vom allgegenwärtigen Corona-Thema gab es eine Personalie zum protokollarisch fünftwichtigsten Amt im Staat: Der Bundesrat wählte den ehemaligen CDU-Politiker Stephan Harbarth zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.
Der Bundesrat beschloss eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Normalerweise zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent des letzten Nettolohns - oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Nun gibt es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 beziehungsweise 77 Prozent, ab dem siebten Bezugsmonat 80 Prozent oder 87 Prozent. Die Regelung ist allerdings nur vorübergehend und gilt bis längstens 31. Dezember 2020. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde bis Ende April für gut zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet.
Zugleich wird das Arbeitslosengeld wegen der schlechten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verlängert. Alle, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde, bekommen drei Monate Aufschub.
Gutscheine für Kulturtickets, Sonderregeln beim Elterngeld
Außerdem stimmte der Bundesrat der Gutscheinlösung für Kulturtickets zu. Wer ein Ticket für eine abgesagte Kultur- und Sportveranstaltung hat, muss jetzt einen Gutschein statt einer Erstattung akzeptieren. Das gilt für alle Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden - für Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Vorträge, Fußballspiele und andere Sportwettkämpfe. Die Gutscheine können bei Nachholveranstaltungen oder anderen Angeboten des Veranstalters eingelöst werden. Kunden können eine Auszahlung verlangen, wenn das wegen persönlicher Lebensverhältnisse nötig ist. Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 ausgezahlt.
Des Weiteren sollen Sonderregeln beim Elterngeld verhindern, dass werdende Mütter und Väter mit Verdienstausfällen wegen der Corona-Pandemie Einbußen beim Elterngeld haben. Einkommensverluste zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember können bei der Berechnung jetzt ausgeklammert werden. Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und im Moment keine Elternzeit nehmen kann, darf seine Elterngeldmonate verschieben.
Zuckerfreier Babytee und neuer BVerfG-Präsident
Baby- und Kleinkindertees dürfen künftig keinen Zucker mehr enthalten. Auch andere süßende Zutaten wie Honig, Malzextrakt, Sirupe und Dicksäfte sind verboten. Vorgeschrieben sind auch Verpackungs-Hinweise für die Eltern, beim Zubereiten auf die Zugabe von Zucker und ähnlichem zu verzichten. Außerdem soll gekennzeichnet werden, ab welchem Kindesalter die Tees verwendet werden können - generell sollen Säuglinge sie nicht vor dem vierten Lebensmonat bekommen.
Darüber hinaus wählte der Bundesrat den früheren Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth einstimmig zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Ebenfalls einstimmig wurde Astrid Wallrabenstein zur Nachfolgerin Voßkuhles als Richterin im Zweiten Senat, der nach zwölf Jahren in Karlsruhe turnusmäßig ausscheidet. Harbarth ist schon seit Ende 2018 Vizepräsident des Gerichts. Es gilt als ungeschriebenes Gesetz, dass der Vize an die Spitze nachrückt. Bevor er sein Amt antritt, muss Harbarth noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt werden.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Erste reguläre Sitzung seit Corona: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41638 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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