Zum Abschluss vor der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetze durchgewunken und selbst Vorhaben auf den Weg gebracht. Mit dabei: Strafbarkeit bei Leugnung von Israels Existenzrecht und die "Nur Ja heißt Ja"-Initiative im Strafrecht.
In seiner 1067. Sitzung, der letzten vor der Sommerpause 2026, hatte der Bundesrat mit 86 Tagesordnungspunkten am Freitag ein volles Programm.
Mit Umsetzungsgesetzen zur Aufsicht von Künstlicher Intelligenz (KI) und dem Recht auf Reparatur, Strafen für die Leugnung des Existenzrechts Israels, einer Stärkung der Schulpflicht und dem Beschluss der Reform-Initiative "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht gab es grünes Licht für einige besonders viel diskutierte Vorhaben.
Strafen bei der Leugnung des Existenzrechts Israels
Auf Initiative Hessens hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt – wenn es in einer Weise geschieht, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert. Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften (Volksverhetzung, Billigung von Straftaten, Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen) seien nur in Einzelfällen einschlägig und nicht ausreichend, so die Antragsbegründung.
Die Existenz des Staates Israel hänge unauflöslich mit den Folgen des Zweiten Weltkriegs und dem Holocaust zusammen. Seine Gründung und Akzeptanz durch die Völkergemeinschaft seien untrennbar mit der Verantwortung für die Shoa und der Notwendigkeit, eine sichere Heimstätte für Jüd:innen zu finden, verknüpft, heißt es in der Begründung für den Gesetzentwurf. Die Leugnung des Existenzrechts Israels relativiere damit im Ergebnis nicht nur den Holocaust, sondern missachte die grundgesetzliche Ordnung als Antwort auf die Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus.
Die Bundesregierung kann sich nun zum Gesetzentwurf der Länder äußern. Anschließend ist der Bundestag am Zug. Gesetzliche Vorgaben, wann er den Vorschlag der Länder beraten muss, existieren nicht. Die Erfolgsaussichten sind wohl zweifelhaft – der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte den Vorschlag wegen tiefer Eingriffe in die Meinungsfreiheit in einem Gutachten als verfassungsrechtlich nur schwer begründbar eingeschätzt. Max Kolter hatte das Gutachten für LTO analysiert.
Grünes Licht für "Nur Ja heißt Ja"-Initiative
Auf Initiative Hamburgs beschloss der Bundestag zudem, die Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts im Sinne von "Nur Ja heißt Ja" zu fordern. Auch hier steht es nun im Ermessen der Bundesregierung, was sie aus dieser Forderung macht.
Das geltende Sexualstrafrecht basiert in Deutschland auf dem Prinzip "Nein heißt Nein" und setzt damit grundsätzlich voraus, dass das Opfer aktiv seine Ablehnung der sexuellen Handlung deutlich macht. Damit weise es aber Lücken in Situationen auf, in denen das Opfer unfähig ist, einen entgegenstehenden Willen zu äußern, hieß es im Entschließungsantrag. Kriminalistische Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Strafverfolgung würden belegen, dass Betroffene von Übergriffen oft aus Angst handlungsunfähig würden oder in eine Schockstarre verfielen ("Freeze"), begründet der Hamburger Antrag.
Ein konsensbasiertes Modell des Sexualstrafrechts, das auf einer "Nur Ja heißt Ja" Regelung basiert, führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Aus strafrechtlicher Sicht sei die Frage entscheidend, ob wirklich eine einvernehmliche sexuelle Handlung vorliege und nicht, ob das Opfer erkennbar genug deutlich gemacht hat, dies nicht zu wollen. Die handelnde Person müsse sich des Einverständnisses vergewissern. Dies entspreche einem modernen Verständnis sexueller Autonomie.
Andere europäische Länder wie Spanien hatten bereits vorgelegt, Deutschland drohe nun hinter die europäische Rechtsentwicklung zurückzufallen, so die Unterstützer der Initiative, die den Beschluss des Bundesrates als großen Schritt im Schutz vor sexueller Gewalt feierten. "Die 'Nur Ja heißt Ja'-Lösung verlagert die Verantwortung dahin, wo sie hingehört: zu den Tätern", erklärte etwa Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann.
Länder billigen Gesetz zur KI-Aufsicht in Deutschland
Das Einspruchsgesetz setzt die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz um. Sie bildet einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen) in der Europäischen Union. Das Gesetz legt vorwiegend fest, welche Behörden in Deutschland die europäischen Regelungen umsetzen sollen.
Eine zentrale Rolle kommt dabei der Bundesnetzagentur zu, die im Wesentlichen als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zuständig ist. Bei ihr wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet, um mit anderen öffentlichen Stellen zusammenzuarbeiten und als Ansprechpartner für europäische Institutionen zu fungieren. Dadurch werde die KI-Expertise zentral gebündelt und ressourcenschonend bei Bedarf den bestehenden Behörden zur Verfügung gestellt, so die Bundesregierung. Ausgenommen von der Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur sind jedoch die KI-Systeme der öffentlichen Stellen der Länder und Kommunen.
Der Digitalisierungsausschuss empfahl die Anrufung des Vermittlungsausschusses, ein entsprechender Antrag fand im Bundesrat aber keine Mehrheit. Das Gesetz ist damit durch.
Recht auf Reparatur: Neue Pflichten für Hersteller
Durchgewunken wurde auch ein Gesetz zur Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie der EU, die Reparatur und Wiederverwendung von Waren fördern soll. Hersteller bestimmter Waren sollen diese nun auf Verlangen des Käufers reparieren und über diese Möglichkeit informieren müssen. Um das zu gewährleisten, dürfen sie keine Technik verbauen, durch die eine Reparatur erschwert oder verhindert wird. Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das vernünftigerweise zu erwarten wäre, soll auch das zukünftig einen Sachmangel darstellen.
Außerdem müssen sie Ersatzteile und zur Reparatur geeignete Werkzeuge zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt, damit Verbraucher:innen die Reparatur zukünftig selbst in die Hand nehmen können. Die Entscheidung für eine Reparatur statt für den Kauf eines Neugeräts soll zudem die Gewährleistung um ein Jahr verlängern, um zusätzlichen Anreiz zur Reparatur zu schaffen.
Initiative zur Bewahrung der Schulpflicht erfolgreich
Der Bundesrat entschied sich auf Initiative mehrerer Länder zudem dazu, die Bundesregierung aufzufordern, Vorhaben entgegenzutreten, welche die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen. Bei künftigen Gesetzesvorhaben soll die Bundesregierung dem Beschluss nach die Bedeutung der allgemeinen Schulpflicht für ein leistungsfähiges, gerechtes und integrationsstarkes Bildungssystem berücksichtigen.
Die Schulpflicht sei eine Voraussetzung dafür, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von Herkunft, sozialem Umfeld und Weltanschauung möglichst gleiche Bildungs- und Aufstiegschancen zu eröffnen, hieß es in dem Antrag. Schulen seien Orte des gemeinsamen Lernens und Lebens, in denen unter anderem Respekt, Toleranz, Verantwortungsbewusstsein und das Verständnis für freiheitlich-demokratische Werte vermittelt würden, und unterstütze die Chancengleichheit für Kinder unabhängig von der beruflichen, zeitlichen und finanziellen Situation ihrer Eltern. Die Schulpflicht leiste einen wichtigen Beitrag zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zu Toleranz und Wertebildung und wirke so auch dem Entstehen
Bestrebungen, die allgemeine Schulpflicht zugunsten einer Bildungspflicht aufzuweichen, würden diese bewährten Strukturen gefährden, begründet das Land seinen Antrag. Eine Bildungspflicht könne weder die soziale Integrationsfunktion gewährleisten noch verbindliche Bildungsstandards vermitteln.
Ob die Bundesregierung auf die Aufforderung eingeht, steht in ihrem Ermessen.
Mit der größten Spannung erwartet wurden die Bundesratsentscheidungen zur Gesundheitsreform und zum Heizungsgesetz II. Dazu haben wir für Sie hier einen extra Artikel verfasst.
Israel, "Nur Ja heißt Ja", Schulpflicht: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60406 (abgerufen am: 14.08.2026 )
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